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AKK: Der Verteidigungshaushalt 2021 „ist ein starkes Signal“.
„Der Haushalt ist ein sichtbares Zeichen, unserer Truppe im Inland und im Ausland ‚danke schön‘ zu sagen.“ Das betonte Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer bei der Verabschiedung des Verteidigungsetats im Deutschen Bundestag. Heftige Kritik richtete sie an den Koalitionspartner SPD, der bei der Bewaffnung von Drohnen plötzlich nicht mehr mitziehen will. Dabei habe eine breit ausgelegte gesellschaftliche Debatte zuvor stattgefunden.
AKK: „Wir müssen in unsere Verteidigungsfähigkeit investieren.“
Wichtige Entscheidungen werden mit dem Haushalt gestellt. „Eurofighter, Euro-Drohne, Jäger 90 – dahinter verbergen sich für viele Familien feste Arbeitsplätze und sichere Einkommen.“ Doch es gehe um mehr: „Europa lebt nicht von theoretischen Debatten, sondern davon, dass man die Dinge auch konkret umsetzt.“ Man dürfe nicht in den Fehler verfallen, „zu glauben, man könnte Ausrüstung und Abrüstung, Diplomatie und Stärke voneinander trennen. Es gehört zusammen.“
Soldatinnen und Soldaten bestmöglichen Schutz bieten
„Dazu gehört auch, dass wir unsere Soldatinnen und Soldaten mit dem bestmöglichen Schutz versorgen“, betonte die Ministerin. Es war richtig, dass über die Bewaffnung von Drohnen intensiv diskutiert worden sei. AKK räumt auch ein: Es gibt Argumente dagegen, mit denen man sich auseinandersetzen muss. „Aber ein Argument zählt nicht. Und das ist das Argument, wir hätten hier nicht ausreichend darüber debattiert. Seit acht Jahren debattieren wir über die Bewaffnung von Drohnen. Das Bundesverteidigungsministerium hat bis auf Punkt und Komma alles erfüllt, was die Koalitionäre von ihm in dieser Frage erwartet haben.“
Reale Situationen bei Angriffen auf die Bundeswehr in Afghanistan haben sehr deutlich gezeigt: Es braucht modernste Ausrüstung, um im Einsatz zu bestehen. Mit dem Verzicht auf bewaffnete Drohnen „setzen wir fahrlässig das Leben von Soldatinnen und Soldaten aufs Spiel. Und das möchte ich ändern.“
Darum geht es:
Für die CDU ist klar: Es ist unsere Pflicht, die Soldaten, die tagtäglich ihr Leben für die Sicherheit Deutschlands riskieren, optimal auszurüsten. Dazu zählt auch, sie im Falle einer Bedrohung bestmöglich schützen zu können. Aus diesem Grund ist der Einsatz bewaffneter Drohnen bei vielen Streitkräften längst eingeführt und selbstverständlicher Teil ihrer Ausstattung. Es wäre unmoralisch, unseren Soldaten wegen eines ideologischen Machtkampfs in der SPD moderne Technologie zu verwehren, die Mensch und Leben schützt.
Die politische Ausgangslage
CDU, CSU und SPD hatten im Koalitionsvertrag 2018 vereinbart: Die Bundeswehr soll mit bewaffneten Drohnen ausgestattet werden. Die Anschaffung soll nach „ausführlicher völkerrechtlicher, verfassungsrechtlicher und ethischer Würdigung“ beschlossen werden.
Nach mehreren Veranstaltungen des Verteidigungsministeriums mit Experten aus Politik, Wissenschaft und Militär sowie bei Beteiligung aller Bundestagsfraktionen hat der Deutsche Bundestag diesen Prozess am 5. Oktober 2020 mit einer öffentlichen Anhörung abgeschlossen. Das Ergebnis ist eine Empfehlung zur Anschaffung bewaffneter Drohnen.
Jetzt erfolgt wieder einmal eine Kehrtwende der SPD. Auf Druck der Parteilinken hat der halbe SPD-Vorsitzende Walter-Borjans eine weitere Debatte über die Anschaffung der Drohnen gefordert, um die Entscheidung auf nach der Bundestagswahl verschieben zu können.
Im Mittelpunkt: Schutz von Soldaten und Zivilisten
- Bewaffnete Drohnen gehören bei vielen modernen Armeen zum Standard. Sie sind Teil einer bestmöglichen Ausstattung. Ihr Einsatz dient dem Schutz von Soldaten im Einsatz im Fall einer Bedrohung.
- Einsätze in komplexen Lagen oder dicht bebauten Gebieten sind heute vielfach Einsatzrealität für unsere Soldaten. Hier haben bewaffnete Drohnen Vorteile gegenüber anderen verfügbaren luftgestützten Waffensystemen:
- Drohnen ermöglichen eine angemessene und zeitnahe Reaktion.
- Drohnen verbessern die Fähigkeiten zur Aufklärung und damit auch zur Unterscheidung zwischen Zivilisten und Soldaten.
- Der Einsatz kann je nach Lage schwächer oder stärker ausfallen.
- Damit wird sowohl dem Gebot des Humanitären Völkerrechts, zwischen Zivilpersonen und zivilen Objekten einerseits und legitimen militärischen Zielen andererseits zu unterscheiden, als auch dem „Exzessverbot“ Rechnung getragen.
Der Einsatz: umfassende Prüfung inklusive
Der Deutsche Bundestag muss dem grundsätzlichen Einsatz bewaffneter Drohnen zustimmen. Hinsichtlich der völker- und verfassungsrechtlichen Vorgaben unterscheidet sich der Einsatz von Drohnen dabei nicht vom Einsatz anderer Waffensysteme.
Jeder Einsatz einer bewaffneten Drohne wird vorab nach den für den speziellen Einsatz aufgestellten Einsatzregeln geprüft.
Die Entscheidung zum konkreten Einsatz trifft das Militär mit Blick auf die Ergebnisse der Prüfung. Die Freigabe erfolgt regelmäßig in einem mehrstufigen Verfahren mit einer klaren Befehlsstruktur. Vorgaben zu Einsatzmodalitäten und der Abbruch eines Einsatzes sind jederzeit möglich.