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Deutschland schließt Flüchtlingsabkommen mit Spanien
Deutschland hat am 6. August 2018 eine Verwaltungsabsprache mit Spanien unterzeichnet. Ab dem 11. August 2018 können Schutzsuchende an der deutsch-österreichischen Landgrenze zurückgewiesen werden, wenn sie zuvor bereits in Spanien einen Asylantrag gestellt haben. Die Flüchtlinge werden dann innerhalb von 48 Stunden unmittelbar nach Spanien zurücküberstellt.
Bundeskanzlerin Angela Merkel sagte dazu bei einem Treffen mit dem spanischen Ministerpräsidenten Pedro Sánchez: Es sei gut zu wissen, dass Spanien und Deutschland nicht nur exzellente bilaterale Beziehungen pflegen, sondern auch den gleichen Ansatz bei der Lösung der großen Fragen für Europa teilen. Mit Italien und Griechenland möchte die Bundesregierung ebenfalls solche Abkommen schließen. Die Verhandlungen dazu laufen noch.
Die Bundeskanzlerin verabredete mit dem spanischen Ministerpräsidenten zudem eine koordinierte Zusammenarbeit mit Marokko unter spanischer Führung. Deutschland will Spanien in den Verhandlungen mit dem nordafrikanischen Land unterstützen. Merkel erklärte, dass Spanien mit Marokko durch die Geschichte noch engere Beziehungen pflege als Deutschland. „Marokko wiederum hat die Aufgabe, mit den Herkunftsländern jenseits der eigenen Grenze zusammenzuarbeiten“, sagte Merkel.
„Wir wollen eine enge, ehrliche Kooperation mit den Ländern Afrikas, bei der beide Seiten gewinnen können“, betonte die Kanzlerin. Man müsse nicht über, sondern mit Afrika sprechen. „"Wenn die Differenz zwischen den Perspektiven Afrikas und den Perspektiven Europas zu groß ist, werden die Ursachen von Migration und Flucht nicht zu bewältigen sein“, so Merkel.