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Digitalisierung im Gesundheitswesen nimmt die nächste Hürde
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) treibt die Digitalisierung im Gesundheitssystem weiter voran. In den Mittelpunkt des Patientendaten-Schutz-Gesetzes (PDSG), das am 1. April 2020 vom Bundeskabinett verabschiedet wurde, stellt der Bundesgesundheitsminister den Schutz der elektronischen Patientendaten. Nach dem Digitale-Versorgungsgesetz (DVG), das Apps auf Rezept eingeführt hat oder Videosprechstunden ermöglicht, ist es das zweite große Maßnahmenpaket in dieser Legislaturperiode, das von der Bundesregierung auf den Weg gebracht wird.
Zu den Neuerungen im Patientendaten-Schutz-Gesetz zählen beispielsweise:
- Die Ausgestaltung der elektronischen Patientenakte (ePA). Die Krankenkassen werden ab dem 1. Januar 2021 eine elektronische Patientenakte zur Verfügung stellen. Diese elektronische Akte wird in mehreren Ausbaustufen weiterentwickelt und digital befüllt. Die Nutzung für den Versicherten ist aber freiwillig. Jeder kann darüber entscheiden, welche Daten gespeichert werden, wer zugreifen darf und ob Daten wieder gelöscht werden. Ab 2022 können auch der Impfausweis, der Mutterpass, das gelbe Untersuchungsheft für Kinder und das Zahnbonusheft in der elektronischen Patientenakte gespeichert werden.
- Die Unterstützung der Forschung. Jeder Versicherte erhält die Möglichkeit, freiwillig Daten der eigenen elektronischen Patientenakte der medizinischen Forschung zur Verfügung zu stellen. Dies geschieht anonym und verschlüsselt.
- Die Einführung eines E-Rezepts. Rezepte für verschreibungspflichtige Arzneimittel werden ab dem 1. Januar 2022 verpflichtend elektronisch übermittelt. Für das E-Rezept soll es eine App geben, mit der sich das E-Rezept direkt auf das Smartphone laden lässt. Der Versicherte kann es dann in einer Apotheke vor Ort oder in einer Online-Apotheke einlösen. Wichtig: Auch weiterhin wird man ein Rezept erhalten, wenn man kein Smartphone hat! Wenn eine Ausstellung in elektronischer Form nicht möglich ist, gibt es das Rezept auf Papier.
- Die Verpflichtung der Selbstverwaltung, Voraussetzungen für die Einführung eines digitalen Überweisungsscheins zu schaffen.
Die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöste Pandemie zeigt, dass digitale Lösungen in unserem Gesundheitssystem von großem Nutzen sein können – für Versicherte und für Leistungserbringer. Das Gesetzesvorhaben ist deshalb ein konsequenter Schritt, der Digitalisierung auf diesem Gebiet einen Schub zu geben und die Versorgung der Menschen weiter zu verbessern.