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Flüchtlingsausweis kommt!
- Schnelle und flächendeckende Registrierung von Asylsuchenden und Flüchtlingen
- Speicherung von Namen, Herkunft, Fingerabdrücken, Gesundheitsuntersuchungen sowie Schul- und Berufsbildung
- Umfassender Datenaustausch zwischen Meldebehörden, Polizei, Bundesagentur für Arbeit und BAMF
Der Bundestag hat am Donnerstag das sogenannte Datenaustauschverbesserungsgesetz beschlossen. Damit sollen Asyl- und Schutzsuchende sowie Personen, die unerlaubt nach Deutschland einreisen oder sich hier unerlaubt aufhalten, früher als bisher registriert werden.
Vollständige Registrierung bei Ankunft
Beim ersten Kontakt mit deutschen Behörden werden zukünftig umfassend Daten erhoben und überprüft. Das Dublin-Abkommen sah diese umfangreiche Registrierung eigentlich für das EU-Land vor, in dem die Menschen erstmals die Europäische Union betreten – meist also Griechenland oder Italien. Da beide Staaten aber mit den Massen an Ankommenden überfordert sind und viele Registrierungen gar nicht vorgenommen werden, soll das nun bei uns erfolgen.
Fingerabdrücke abgleichen
Bei der Registrierung werden bereits beim ersten Kontakt relevante Informationen zu Person und Herkunft sowie biometrische Daten aufgenommen – nicht erst wenn die Person einen Asylantrag stellt. Diese Daten werden in einem europaweiten System hinterlegt.
Das Eurodac-System hilft den Mitgliedstaaten der Europäischen Union bei der Identifizierung von Asylbewerbern sowie Personen, die beim illegalen Überschreiten einer EU-Außengrenze aufgegriffen wurden. Anhand des Vergleichs der Fingerabdrücke kann ein EU-Mitgliedstaat feststellen, ob eine Person bereits in einem anderen EU-Mitgliedstaat Asyl beantragt hat oder ob ein Asylbewerber illegal in die EU eingereist ist. Die erhobenen Daten können auch vom Bundeskriminalamt oder anderen Polizeidienststellen genutzt werden.
Datensammlung soll Integration erleichtern
Neben Fingerabdrücken werden künftig aber auch Informationen zu Gesundheitsuntersuchungen und Impfungen gespeichert, um mehrfache Untersuchungen zu vermeiden, die das Verfahren in die Länge ziehen. Bei Asyl- und Schutzsuchenden werden außerdem Informationen zu Schulbildung, Berufsausbildung sowie sonstige Qualifikationen gespeichert, die für die schnelle Integration und Arbeitsvermittlung relevant sein können. Wichtig dabei: Zugriff auf diese Daten erhalten alle in das Verfahren involvierten Behörden, beispielsweise BKA, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Polizei, Ausländerbehörden, Jugendämter sowie Sozialgerichte.
Die Registrierung wird durch ein fälschungssicheres Dokument nachgewiesen, den sogenannten Flüchtlingsausweis. Er bildet die Grundlage für die Antragstellung und den Bezug von Leistungen.