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Gröhe: Spende verlangt freiwillige Entscheidung
In dieser Woche diskutieren Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Hermann Gröhe über den richtigen Umgang mit dem Thema "Orqanspende", pro & contra Widerspruchslösung. Lesen Sie im Folgenden den Beitrag von Hermann Gröhe (Entscheidungslösung), hier ist der Artikel von Jens Spahn (doppelte Widerspruchslösung) verlinkt.
Hermann Gröhe MdB, stv. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag:
Wer einmal mit Menschen gesprochen hat, die auf ein Organ warten oder gewartet haben, mit ihren Angehörigen, mit Eltern von Kindern, die dringend auf ein Spenderorgan angewiesen sind, der vergisst diese Begegnungen nicht: diese Mischung aus Hoffnung und Verzweiflung, dieses Warten, gerade wenn eine Krankheitssituation sich zuspitzt, auf den erlösenden Anruf und die Verzweiflung, wenn das Telefon still bleibt. Und ich denke an meine Begegnungen mit den deutschen Sportlerinnen und Sportlern, die erfolgreich an den World Transplant Games teilgenommen haben, dieser kraftvollen Demonstration neu gewonnenen Lebensmutes, neu gewonnener Lebenskraft nach einer Transplantation.Ja, der Umstand, dass rund zehntausend Menschen in unserem Land dringend auf ein Spenderorgan warten, dass täglich etwa drei Menschen sterben, die eine Organspende hätte retten können, darf uns nicht ruhen lassen! Und gemeinsam haben wir in den letzten Jahren bereits viel erreicht. Die umfangreiche Informationsarbeit nach der das Vertrauen in die Transplantationsmedizin erschütternden Aufdeckung schwerwiegender Rechtsverstöße hat dazu geführt, dass sich die Zahl der Inhaber von Organspendeausweisen von 22 Prozent auf 36 Prozent deutlich erhöht hat. Und wenn 80 Prozent in unserem Land einer Organspende gegenüber positiv eingestellt werden, ist auch das wichtig. Denn bei 42 Prozent der Transplantationen erfolgte im Jahr 2018 die Entnahme aufgrund des mutmaßlichen Willens des Spenders, ermittelt durch Gespräche mit den engsten Angehörigen.
Wenn es dennoch, auch im internationalen Vergleich, bei uns - trotz eines erstmaligen Anstiegs 2018 - zu wenig Organspender gibt, zeigt dies: Entscheidend ist es, dass aus der gestiegenen Spendenbereitschaft dann, wenn es medizinisch möglich ist, auch tatsächlich Transplantationen folgen. Deshalb haben wir im Koalitionsvertrag verbesserte Abläufe in der Transplantationsmedizin und u.a. eine Stärkung der Rolle der Transplantationsbeauftragten in den Krankenhäusern verabredet. Gut, dass dies zügig und einmütig umgesetzt wurde!
Eine Widerspruchslösung lehne ich dagegen entschieden ab! Unsere Patientenrechte und unsere Medizinethik gründen im Bekenntnis zum Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen! Dieses Selbstbestimmungsrecht haben auch die beiden großen Kirchen bei ihrer Ablehnung der Widerspruchslösung in den Mittelpunkt ihrer Argumentation gestellt. Um es klar zu sagen: Ich wünsche mir, dass sich mehr Menschen mit der Organspende befassen, sich entscheiden und ihre Angehörigen, am besten mit einem Organspendeausweis, wissen lassen, wie sie denken. Sich dieser Entscheidung zu stellen, bedeutet, sich mit dem eigenen Tod auseinander zu setzen. Das wird gerne verdrängt. Doch so wie ggfs. unsere Organe einem Menschen nach unserem Tod neues Leben schenken können, so kann dies auch die Spendenbereitschaft eines Anderen für uns im Fall einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls bedeuten. Zu einer Spende gehört aber immer deren Freiwilligkeit! Auch wer sich der Entscheidung über die eigene Organspendebereitschaft verweigert, verliert sein Selbstbestimmungsrecht nicht! Dieses Selbstbestimmungsrecht muss sich kein Mensch durch den Nachweis einer Entscheidung erst verdienen. Wenn Schweigen und Nichtbefassung einen Zugriff der Gemeinschaft auf die Organe zur Folge haben, so ändert das - trotz der höchst achtenswerten Motive - den Charakter der Transplantation. Deswegen sagt der Vorsitzende des Deutschen Ethikrates Peter Dabrock, dass man bei der Widerspruchslösung eigentlich ehrlicherweise von einer generellen „Organabgabepflicht“ sprechen müsse, die erst durch eine aktive Entscheidung außer Kraft gesetzt wird.
Für unterstützenswert halte ich dagegen Vorschläge die geltende Zustimmungslösung mit der seit einigen Jahren erfolgenden regelmäßigen Übersendung von Informationen durch die Krankenversicherungen weiter zu stärken, etwa durch eine verbindliche Information und Entscheidungsaufforderung bei der Ausweisbeantragung und eine Stärkung der Beratung durch unsere Hausärzte.
Wir sollten die Organspendebereitschaft und die Transplantationsmedizin in unserem Land weiter stärken. Eine Organspende ist ein Geschenk aus Liebe zum Leben. Dies setzt Freiwilligkeit und Zustimmung voraus. Dabei sollte es bleiben!