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13.10.2016
Flugblatt
Keine Zuwanderung in die Sozialhilfe
Für die CDU ist schon lange klar: Eine gezielte Zuwanderung von EU-Bürgern in die deutschen Sozialsysteme darf es nicht geben. Die CDU will den Missbrauch der europäischen Freizügigkeit verhindern. Die Bundesregierung hat deshalb jetzt einen Gesetzentwurf dazu vorgelegt. Dieser trägt die klare Handschrift der CDU.
- Grundsätzlich gilt: Wer nie in Deutschland gearbeitet hat, hat keinen Anspruch auf Sozialleistungen. Die Freizügigkeit gilt für Personen, die außerhalb ihres Heimatlandes lernen, studieren oder ihren Lebensunterhalt verdienen wollen. Für uns ist klar: Sozialleistungen muss jeder in seinem Heimatland beantragen.
- Das neue Gesetz schafft klare Regeln: Erst nach einem Aufenthalt von fünf Jahren erhalten EU-Ausländer einen Anspruch auf Sozialleistungen. Zu dem Fünf-Jahres-Zeitraum zählen nur rechtmäßige Aufenthaltszeiten in Deutschland. Wer innerhalb der fünf Jahres ausreisepflichtig ist, erhält keinen Anspruch.
- Die Bundesregierung schafft Rechtssicherheit. Im Dezember 2015 hat das deutsche Bundessozialgericht geurteilt: Ein Anspruch auf Sozialhilfe in Deutschland besteht für EU-Bürger nach sechs Monaten Aufenthalt. Diese Entscheidung missachtet den Willen der Politik. Die neue Regelung setzt zudem EU-Recht um.
- Die CDU-geführte Bundesregierung schiebt der Armutszuwanderung einen Riegel vor. Denn: Es handelt sich nicht um Kleinigkeiten sondern um Gerechtigkeit. Betroffen sind in Deutschland derzeit rund 440 000 Personen.
Die Begrenzung von Sozialleistungen für EU-Bürger erfüllt eine langjährige CDU-Forderung. Die Union hat sich gegen rot-rot-grüne Positionen durchgesetzt: Wir verhindern den Zuzug in die Sozialsysteme und stärken damit die Akzeptanz für das Recht auf freie Wahl des Arbeitsplatzes und des Wohnortes in der EU.