- Bei Facebook teilen
- Bei Twitter teilen
- Bei Whatsapp teilen
- Per Messenger teilen
Koalitionsausschuss 28. August 2018
Die Koalitionspartner CDU, CSU und SPD haben sich auf folgendes geeinigt:
1. Rente
Der Entwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum „RVLeistungsverbesserungs- und -stabilisierungsgesetz“ wird am 29. August 2018 im Kabinett beschlossen. Mit dem Gesetz werden die „doppelte Haltelinie“ (Stabilisierung des Rentenniveaus bei 48 % und Deckelung des RV-Beitrags auf 20 % bis 2025) eingeführt, Leistungen bei Erwerbsminderung verbessert, Beschäftigte mit geringem Einkommen (Midi-Jobs) bei den Rentenversicherungsbeiträgen entlastet und die Anerkennung von Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder verbessert („Mütterrente“).
Bei der Mütterrente sollen allen Erziehenden von vor 1992 geborenen Kindern 6 Monate (0,5 Entgeltpunkte) angerechnet werden. Damit wird die rentenrechtliche Anerkennung der Erziehungsleistung der Mütter und Väter, deren Kinder vor 1992 geboren worden sind, weiter verbessert.
2. Arbeitslosenversicherung, Weiterbildung, Schutz in der Arbeitslosenversicherung und Saisonarbeit
a. Arbeitslosenversicherungsbeitrag
Der Arbeitslosenversicherungsbeitrag wird im Gesetz zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung (Qualifizierungschancengesetz) des BMAS zum 1.1.2019 um 0,4 Prozentpunkte abgesenkt, dessen Entwurf am 19. September im Kabinett beschlossen werden wird. Die aktuell gute Lage am Arbeitsmarkt erlaubt eine darüber hinausgehende befristete Absenkung des Beitrags um weitere 0,1 Prozentpunkte. Dies wird durch gesonderte Verordnung umgesetzt, die ebenfalls zum 1.1.2019 in Kraft tritt und bis zum Ende des Jahres 2022 befristet ist. Es soll eine allgemeine Rücklage im Haushalt der Bundesagentur für Arbeit (BA) von 0,65 Prozent des BIP geben. Das entspricht derzeit rd. 22,5 Mrd. Euro. Übersteigt die Rücklage nach der Absenkung dauerhaft diese 0,65 Prozent des BIP um einen Betrag, der einer Zuführung von mehr als 0,1 Prozentpunkten des Beitrages entspricht, wird der Bundesminister für Arbeit und Soziales von der Verordnungsermächtigung erneut Gebrauch machen.
b. Weiterbildung
Das BMAS legt ein Gesetz zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung vor, das einen Ausbau der Förderung beruflicher Weiterbildung von beschäftigten Arbeitnehmern für diejenigen ermöglicht, deren berufliche Tätigkeiten durch Technologien ersetzt werden können oder in sonstiger Weise vom Strukturwandel bedroht sind.
c. Rahmenfrist
Zum anderen sollen diejenigen, die 12 Monate Anwartschaftszeit innerhalb von 30 Monaten (Rahmenfrist) nachweisen können, Zugang zu Leistungen der Arbeitslosenversicherung erhalten.
d. Saisonarbeit
Die 70-Tage-Regelung für eine sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigung, die bereits seit 2015 gilt, wird unbefristet verlängert.
3. Miete/Bauen/Wohnen
Bis zum Wohnungsbaugipfel wird die Bundesregierung im Kabinett das Mieterschutzgesetz und den Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus beschließen, Grundsätze zur Weiterentwicklung des Mietspiegels entwickeln und das Baukindergeld als Förderprogramm der KfW starten.