Kurzfristige Hilfen für die Landwirtschaft
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Die Corona-Krise macht auch vor der Landwirtschaft nicht halt. Doch auch wenn vieles in Deutschland gerade stillsteht: die Natur tut es nicht. Aussaat und Ernte müssen pünktlich erfolgen. Es geht darum, die Ernte – insbesondere Gemüse und Obst – zu sichern. Unsere Landwirte brauchen dazu in der aktuellen Situation Hilfe. Denn aufgrund der Corona-bedingten Grenzkontrollen wird es einen Mangel an Saisonarbeitern geben. Die Bundesregierung unterstützt unsere Landwirte daher kurzfristig mit folgenden Maßnahmen.
Land- und Ernährungswirtschaft werden als systemrelevante Infrastruktur anerkannt!
Damit wird sichergestellt:
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Die Land- und Ernährungswirtschat erzeugt weiter zuverlässig unsere Lebensmittel. Das gilt auch, wenn es weitere Einschränkungen im öffentlichen Leben und Quarantänemaßnahmen geben sollte.
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Um zusätzliche Arbeitskräfte zu gewinnen, gibt es Anreize für Bezieher von Kurzarbeitergeld, in dieser Zeit freiwillig in der Landwirtschaft zu arbeiten.
Saisonarbeitskräfte dürfen einreisen:
- Im April und im Mai dürfen jeweils bis zu 40000 ausländische Saisonarbeitskräfte einreisen.
- Dazu müssen strenge Gesundheitsschutzmaßnahmen erfüllt werden.
Bisher gilt: Saisonarbeitskräfte dürfen maximal 70 Tage sozialversicherungsfrei arbeiten. Diese "70-Tage-Regelung" wird nun auf 115 Tage verlängert. Das hilft den Betrieben bei der Ernte und Aussaat.
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Saisonarbeitskräfte dürfen bis zum 31. Oktober 115 Tage sozialversicherungsfrei arbeiten.
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Das gilt auch für ausländische Saisonarbeitskräfte, die bereits in Deutschland arbeiten.
Vermittlungsplattform „Das Land hilft“
Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat zusammen mit dem Bundesverband der Maschinenringe e. V. die Online-Plattform www.daslandhilft.de gestartet. Die Plattform stellt den Kontakt zwischen Landwirten und Bürgerinnen und Bürgern her, z. B. wenn deren bisheriger Erwerb aufgrund der Corona-Krise weggefallen ist, um sie für Pflanz- und Erntearbeiten in der Landwirtschaft zu vermitteln. Bereits in den ersten zwei Wochen haben sich über 40.000 Menschen gemeldet, die in der Landwirtschaft aushelfen wollten. Die Corona-Krise zeigt zudem, wie wichtig es ist, heimische Lebensmittelproduktion flächendeckend vor Ort zu haben. Es zeigt sich auch, dass es sinnvoll ist, Lieferketten und Anfahrtswege bei Lebensmitteln möglichst kurz zu halten.
Arbeitseinsatz muss sich lohnen
Wer zusätzlich zum Kurzarbeitergeld in der Landwirtschaft arbeitet, soll mehr vom Zusatzverdienst behalten können – und zwar bis zur Höhe des bisherigen Lohns.
Ruheständler dürfen mehr dazuverdienen
Das gilt besonders für Landwirte im Ruhestand. Die Hinzuverdienstgrenze wird in der Alterssicherung der Landwirte ganz aufgehoben und in der gesetzlichen Rentenversicherung auch für Vorruheständler deutlich angehoben.
Flexiblere Arbeitszeiten
Um insbesondere Aussaat und Ernte möglichst umfassend zu sichern, können Arbeitszeiten befristet flexibler gehandhabt werden. Das betrifft die bisherigen Ausnahmeregelungen im Arbeitsrecht, die vorübergehend eine 10-Stunden-Grenze an 6 Tagen in der Woche zulassen. Wenn weniger Saisonarbeiter zur Verfügung stehen, soll länger gearbeitet werden dürfen. Die dazu notwendige Verordnung wird die landwirtschaftliche Erzeugung, Verarbeitung, Logistik und den Handel mit Lebensmitteln ausdrücklich berücksichtigen.
Liquidität sichern
Zur Sicherung der Liquidität der landwirtschaftlichen Betriebe ist ein Programm bei der landwirtschaftlichen Rentenbank aufgelegt worden. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der Landwirtschaft, des Garten- und Weinbaus. Anträge können bei der Hausbank gestellt werden.
Zudem sind Landwirtschaft, Gartenbau, Forstwirtschaft und Fischerei in das 50-Milliarden-Programm (Soforthilfen des Bundes) mit einbezogen. Für Betriebe bis 10 Beschäftigte gibt es bei kurzfristigen Liquiditätsengpässen bis zu 15.000 Euro Überbrückungsgeld. Die beiträge zur landwirtschaftlichen Sozialversicherunng können bei Zahlungsschwierigkeiten gestundet werden.
Besonderer Kündigungsschutz für Landwirte
Wenn Landwirte aufgrund der Corona-Krise Schwierigkeiten haben, ihre Pacht zu bedienen, darf ihnen bis zum 30. Juni nicht einseitig gekündigt werden. Das soll sie auch vor außerlandwirtschaftlichen Investoren schützen.