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Mehr Polizisten, besserer Schutz, härtere Strafen
So sorgen wir für mehr Sicherheit in Deutschland.
Sicherheit ist eine Voraussetzung für ein Leben in Freiheit. Wir wollen, dass alle Menschen in unserem Land frei und sicher leben können – zu Hause und unterwegs, auf Straßen und Plätzen, in Bussen und Bahnen, bei Tag und bei Nacht. Dafür statten wir unseren Staat mit allen notwendigen Befugnissen aus, um mit der vollen Härte des Rechtstaates gegen Kriminelle, Terroristen und Extremisten vorzugehen. Die CDU-geführte Bundesregierung hat dazu die Bundespolizei, das Bundeskriminalamt und den Verfassungsschutz mit mehr Personal, besserer Ausstattung und allen notwendigen rechtlichen Möglichkeiten gestärkt. So können sie unsere Freiheit besser schützen. Zudem unterstützen wir die Bundesländer, damit auch die Polizei vor Ort die Bürgerinnen und Bürger effektiv schützen kann.
Für die CDU ist auch klar: Wir stehen fest an der Seite von Polizisten und Rettungskräften. Sie verteidigen tagtäglich unsere Sicherheit und verdienen unseren Respekt und unsere Anerkennung.
All das zeigt: Die CDU ist die Partei der Inneren Sicherheit!
I. Wir schützen die Bürgerinnen und Bürger – zu Hause und unterwegs
Besserer Schutz der eigenen vier Wände
Wohnungseinbruch ist ein Verbrechen – ganz egal, ob als Gelegenheitseinbruch oder durch organisierte Banden. Das Schlimmste für die Opfer ist dabei weniger der materielle Verlust, sondern das Eindringen in die Privat- und Intimsphäre.
Im Kampf gegen Einbruchskriminalität verzeichnen wir Erfolge: 2016 ging die Zahl der Wohnungseinbrüche um fast 10 Prozent gegenüber dem Vorjahr zurück. Wir wollen die Zahl der Einbrüche aber weiter deutlich verringern. Dafür gehen wir mehrere Wege: von der Abschreckung über mehr Mittel zur Aufklärung bis zur Unterstützung privater Vorsorge.
- Härtere Strafen sollen abschrecken: Um Einbrecher stärker abzuschrecken, haben wir härtere Strafen durchgesetzt: Die Mindeststrafe liegt künftig bei einem Jahr Haft. Die Staatsanwaltschaften müssen Anklage erheben. Sie dürfen Verfahren nicht mehr wegen Geringfügigkeit einstellen.
- Einbrecher effektiver verfolgen: Darüber hinaus geben wir der Polizei zusätzliche Möglichkeiten. Sie darf zur Fahndung nach Einbrechern künftig auch Handy-Rufnummern auswerten. So können Einbrecher leichter gefasst, Täter zur Rechenschaft gezogen und künftige Taten verhindert werden.
- Privater Einbruchschutz wird gefördert: Der Staat kann Täter durch sichtbare Polizeipräsenz abschrecken. Doch jeder kann auch selbst die Sicherheit seiner eigenen vier Wände verbessern. Wer Türen oder Fenster seiner Wohnung auf eigene Kosten sicherer macht, kann dafür staatliche Zuschüsse beantragen. Das Zuschussprogramm der staatlichen Förderbank KfW hält jedes Jahr 50 Millionen Euro dafür bereit. Mieter und Eigentümer können den Zuschuss bekommen, wenn sie mindestens 500 Euro dafür investieren. Bislang lag die Mindestsumme bei 2.000 Euro.
Mehr Sicherheit im öffentlichen Raum
Wir wollen, dass die Bürgerinnen und Bürger sicher leben. Egal ob zu Hause, in der Fußgängerzone oder in Bus und Bahn. Dabei setzen wir auch auf eine effektive Videoüberwachung. Sie schreckt Täter ab und erleichtert bei Straftaten die Aufklärung.
Wir haben deshalb die rechtlichen Voraussetzungen erweitert, um Videoüberwachung an gefährdeten öffentlichen Orten zu ermöglichen. Das gilt jetzt unter anderem auch in Einkaufszentren oder vor Sportstätten.
Lediglich die Bundespolizei untersteht direkt dem Bund. Ihre Einsatzbereiche sind u. a. Schutz auf Bahnhöfen oder Flughäfen, Grenzschutz, auch auf See, sowie Kriminalitätsbekämpfung – allen voran bei organisierter und Banden-Kriminalität.
Den Einsatz von Videotechnik und Polizei auf Marktplätzen oder in Einkaufsstraßen bestimmen dagegen fast immer die Länder. Auch die Landespolizei untersteht den Landesregierungen. Defizite in der Umsetzung der Maßnahmen sind auf die Länder zurückzuführen:
So lehnen z. B. Rot-Rot-Grün in Berlin und Rot-Grün in Nordrhein-Westfalen mehr Videokameras in der Öffentlichkeit ab. In Berlin und den Großstädten in NRW gibt es heute mehr No-Go-Areas. In NRW gibt es fast 6000 Angriffe auf Polizisten im Jahr – das sind durchschnittlich 16 am Tag oder alle 90 Minuten ein Übergriff.
In Nordrhein-Westfalen darf die Polizei auch keine Schleierfahndung einsetzen. Die Folge: Das Bundesland hat die höchste Kriminalitätsrate aller westdeutschen Flächenländer – mit 1,47 Millionen Straftaten im Jahr 2016. 144 Wohnungseinbrüche finden dort im Schnitt jeden Tag statt. Das Risiko, Opfer von Straftaten oder Einbrüchen zu werden, ist in NRW deutlich höher als im deutschlandweiten Durchschnitt.
II. Wir machen die Polizei stark
Mehr Polizisten und bessere Ausstattung
Um für Sicherheit Sorgen zu können, brauchen wir ausreichend Polizistinnen und Polizisten. Die CDU hat sich in der Bundesregierung deshalb für mehr Geld für zusätzliches Personal eingesetzt. Damit können bei Bundespolizei, Bundeskriminalamt und Bundesamt für Verfassungsschutz bis 2020 insgesamt 10 000 neue Stellen besetzt werden. Mehr Beamte bedeuten besseren Schutz.
Darüber hinaus muss die Polizei gut ausgerüstet werden. Es kann nicht sein, dass organisierte Kriminelle besser ausgestattet sind als die Vertreter des Gesetzes. Für eine gute Ausstattung der Sicherheitskräfte hat die CDU-geführte Bundesregierung mehr als zwei Milliarden Euro zusätzlich bereitgestellt.
Neue Polizeieinheiten
Gegen die zunehmende Terrorgefahr in Deutschland kann die Bundespolizei nur mit speziell ausgebildeten Beamten erfolgreich vorgehen. Mit der Einheit „BFE+“ – Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit plus – haben wir eine neue Anti-Terror-Einheit bei der Bundespolizei aufgebaut. Diese soll in akuten Bedrohungssituationen zum Einsatz kommen.
Neu aufgebaut wird auch die Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich. Bis zu 400 Mitarbeiter werden dort die Sicherheitsbehörden vor allem dabei unterstützen, verschlüsselte Kommunikation offenzulegen.
Besserer Schutz von Polizisten und Einsatzkräften
Die CDU steht fest an der Seite derjenigen, die Tag für Tag mit hohem Einsatz unsere Sicherheit gewährleisten und verteidigen. Sie verdienen unsere Anerkennung, unseren Respekt und unsere Unterstützung.
Polizisten der Bundespolizei werden zum eigenen Schutz sowie für eine bessere Strafverfolgung mit mobilen Mini-Kameras (sogenannten Bodycams) ausgestattet.
Um Polizisten und andere Einsatzkräfte besser vor gewalttätigen Übergriffen zu schützen, haben wir darüber hinaus härtere Strafen durchgesetzt. Tätliche Angriffe gegen Beamte im Dienst – beispielsweise auch bei Verkehrskontrollen – sind nun immer unter Strafe gestellt. Das soll diese Täter abschrecken.
Bessere Zusammenarbeit – in Deutschland und über Grenzen hinweg
Durch mehrere Gesetze haben wir erreicht, dass Daten der Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder noch besser erhoben und ausgetauscht werden können.
Um Täter über Grenzen hinweg verfolgen zu können, müssen Staaten Daten austauschen und abgleichen können. Wir haben deshalb die Rechtsgrundlagen für einen besseren Informationsaustausch und für gemeinsame Dateien mit ausländischen Nachrichtendiensten geschaffen.
Das europäische Zentrum zur Terrorismusbekämpfung ist ausgebaut worden. Mit Österreich und der Schweiz ist die Zusammenarbeit für eine bessere Grenzkontrolle verstärkt worden.
Schutz der EU-Außengrenzen
Wir haben die Einsatzfähigkeit der europäischen Grenzschutzagentur Frontex verbessert. Sie erhält mehr Befugnisse, deutlich mehr Geld, mehr Personal und bessere Ausrüstung. Frontex hat heute eine ständige Einsatztruppe zum Schutz der europäischen Grenzen und Küsten.
III. So bekämpfen wir Extremisten, Terroristen und organisierte
Kriminalität
Politisch und religiös motivierte Extremisten und Terroristen sowie organisierte Kriminelle attackieren unsere Art zu leben, unsere Freiheit und unseren Wohlstand. Dagegen setzen wir uns zur Wehr. Die CDU baut dabei auf einen starken Staat.
1. Kampf gegen den Terror
Islamistische Terroristen bekämpfen unsere Art zu leben mit brutaler Gewalt. Das werden wir nicht zulassen und mit aller Härte dagegen vorgehen. Auch, wer für radikale Islamisten und Terroristen wirbt, macht sich strafbar.
Auslandsreisen mit „Terrorabsicht“ werden bestraft
Wer ausreisen will, um Terroranschläge zu begehen oder um sich in einem „Terrorcamp“ ausbilden zu lassen, macht sich strafbar. Wir wollen kampfbereite Islamisten an der Ausreise in die Kampfgebiete des Islamischen Staates hindern. Dazu haben wir durchgesetzt, dass ihnen neben dem Reisepass auch der Personalausweis entzogen werden kann.
Wer für Terror zahlt oder sammelt, macht sich strafbar
Auch das Sammeln von Geld für Terroristen oder terroristische Vereinigungen ist strafbar. Um Terrorismus zu bekämpfen, können Finanztransfers in der EU leichter überwacht werden.
Terroristen verfolgen, Anschläge verhindern
Oft kommt der Terror aus dem Ausland. Nachrichtendienste dürfen deshalb Auskünfte bei Luftfahrtunternehmen, Kreditinstituten und Telekommunikationsdiensten einholen. So lassen sich die Wege der Terroristen und ihrer Helfer besser als zuvor verfolgen.
Aufenthaltsrecht verschärft, Abschiebehaft erleichtert
Wir haben die Bewegungsfreiheit von verurteilten Extremisten und sogenannten Gefährdern weiter eingeschränkt. Mit Hilfe elektronischer Fußfesseln können sie schärfer überwacht werden. So wollen wir verhindern, dass gefährliche Ausreisepflichtige künftig untertauchen. Zudem soll Abschiebehaft möglich werden, wenn von einem Ausreisepflichtigen eine erhebliche Sicherheitsgefahr ausgeht.
Schutz vor Anwerbung
Kinder und Jugendliche sind oft auf der Suche nach Orientierung in Bezug auf Werte, Beruf oder Freunde. Sie sind damit besonders anfällig für die Ansprache von Islamisten und Extremisten. Mit einem Präventionsprogramm wollen wir gerade junge Menschen vor den Gefahren des Islamismus warnen und schützen. Dafür haben wir für 2018 zusätzlich 100 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
2. Kampf gegen organisierte Kriminalität
Viele Täter planen vom Ausland aus oder flüchten nach ihrer Tat in Nachbarländer. Das erschwert die Aufklärung zusätzlich. Mit der sogenannten Schleierfahndung können Personenkontrollen ohne konkreten Verdacht durchgeführt werden. Besteht eine besondere Gefahrenlage darf die Bundespolizei zur Fahndung PKW-Kennzeichen mit automatischen Kennzeichenlesegeräten auslesen. So können gesuchte Fahrzeuge und deren Insassen leichter identifiziert werden.
Telefon- und PC-Daten zur Aufklärung nutzen
Oft können nur so genannte Verkehrsdaten für Telefon oder Internetzugang helfen, Straftaten zu erkennen, zu verhindern oder aufzuklären. Dies gilt insbesondere bei Kinderpornografie. Verkehrsdaten geben Informationen, wer wann mit wem telefoniert hat. Weitere Informationen sind z. B. die Standortdaten beim Handy oder die Seriennummer des Geräts.
Die CDU hat durchgesetzt, dass diese Verbindungs- und Standortdaten vom Festnetz, Handy oder PC künftig gespeichert werden. Bei besonders schweren Straftaten wie Kinderpornografie, Organisierter Kriminalität und Terrorismus kann dann auf diese Daten zugegriffen werden kann. Damit lassen sich diese Straftaten nachvollziehen sowie Täter und Mittäter entlarven.
- Daten werden nicht dauerhaft gespeichert: Niemand muss Sorge haben, dass seine Telefondaten oder Internetaufrufe jetzt dauerhaft gespeichert werden. Nach spätestens zehn Wochen müssen die Daten gelöscht werden; Standortdaten bei Mobilfunk-Gesprächen bereits nach vier Wochen. Inhalte von Gesprächen und aufgerufene Internetseiten werden nicht gespeichert. Auch der gesamte E-Mail-Bereich ist von der Speicherung ausgenommen.
- Persönliche Daten bleiben geschützt: Auch willkürliche Nutzung der Daten durch Polizei oder andere Behörden bleibt ausgeschlossen. Der Datenschutz wird mit dem neuen Gesetz umfassend berücksichtigt. Ein Richter muss den Zugriff auf die Daten vorab genehmigen. Die Betroffenen müssen vor dem Abruf ihrer Daten grundsätzlich benachrichtigt werden.
Geldwäsche wird härter bestraft
Den Tatbestand der Geldwäsche haben wir verschärft. Es wird damit deutlich schwieriger, Geld aus Einbruch, Raub oder anderen Straftaten zu verschleiern. Mit dem Gesetz zur Vermögensabschöpfung kann darüber hinaus Geld und Vermögen aus kriminellen Taten leichter eingezogen werden.
3. Besserer Schutz vor Cyber-Attacken
Immer mehr Bereiche unseres Lebens haben Anbindung an das Internet – nicht nur Telefon und Fernsehen, sondern unter anderem auch Wasser- und Stromversorger. Immer häufiger attackieren Kriminelle im Netz diese Systeme. Wir müssen diese Bereiche vor diesen Angriffen dauerhaft schützen.
Eingreiftruppe unterstützt Betriebe
Wenn Anbieter der Grundversorgung angegriffen werden, braucht es schnelle und effektive Hilfe. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) unterstützt angegriffene Betriebe und Behörden bei der Abwehr von Cyber-Angriffen vor Ort. Das BSI hat dazu eine 20-köpfige Cyber-Eingreiftruppe bekommen.
Cyber-Abwehr-Zentrum wird IT-Krisenzentrum
Hier wird das Vorgehen gegen Cyber-Kriminelle abgestimmt. Denn gemeinsames Wissen sorgt für bessere Erfolge gegen Hacker und Kriminelle im Internet. Beteiligt sind hierbei das BSI, der Verfassungsschutz, die Katastrophenhilfe, das Bundeskriminalamt, die Bundespolizei, der Zoll, der Bundesnachrichtendienst und die Bundeswehr.
II. Fünf Fakten zur Inneren Sicherheit in den Bundesländern
Die Bundesländer sind für die Arbeit der Polizei vor Ort verantwortlich. Hier sind fünf interessante Fakten zur Inneren Sicherheit. Basis ist die Polizeiliche Kriminalitätsstatistik des Bundeskriminalamtes für das Jahr 2016.
- Das Bundesland mit der niedrigsten Kriminalitätsrate (Straftaten pro 100.000 Einwohner) ist Baden-Württemberg mit Innenminister Thomas Strobl (CDU). Auf Platz 2 folgt Hessen mit Innenminister Peter Beuth (CDU).
- Die drei Bundesländer mit der höchsten Kriminalitätsrate sind alle SPD-geführt. Berlin (16.161 Straftaten pro 100.000 Einwohner), 2. Bremen (13.687 Straftaten), 3. Hamburg (13.384).
- Mehr als 34 Prozent aller Wohnungseinbrüche in Deutschland wurden 2016 in Nordrhein-Westfalen verübt, obwohl Nordrhein-Westfalen nur 22 Prozent der Einwohner Deutschlands hat. In Bayern dagegen wurden nur rund 4,9 Prozent der Wohneinbruchsdiebstähle deutschlandweit begangen.
- Die sechs Länder mit der niedrigsten Aufklärungsquote bei Straftaten sind SPD-geführte Länder. Berlin: 42,0 Prozent, Hamburg: 44,8 Prozent, Bremen: 48,4 Prozent, Nordrhein-Westfalen: 50,7 Prozent, Brandenburg: 53,0 Prozent, Schleswig-Holstein: 54,5 Prozent.
- Die SPD-geführten Länder Berlin, Bremen und Nordrhein-Westfalen sind die einzigen Länder, die keine so genannte Schleierfahndung nutzen.
Stand: 28. April 2017