- Bei Facebook teilen
- Bei Twitter teilen
- Bei Whatsapp teilen
- Per Messenger teilen
Netzwerk Kultur begrüßt Novellierung des Kulturgutschutzes
Die Pressestelle der CDU Deutschlands teilt mit:
Das Netzwerk Kultur hat sich in seiner jüngsten Sitzung intensiv mit dem Thema Kulturgutschutz beschäftigt. „Wir unterstützen ausdrücklich die Initiative der Kulturstaatsministerin Monika Grütters, im Bereich des Kulturgutschutzes eine notwendige gesetzliche Klärung herbeizuführen“, betonte der Vorsitzende des Netzwerks, Bundestagspräsident Dr. Norbert Lammert. Dem 34-köpfigen Gremium gehören Vertreter kulturpolitischer Organisationen und Institutionen, Künstlerinnen und Künstler sowie Kulturpolitiker aus Bund, Ländern und Kommunen an. Aufgabe des Netzwerks Kultur ist es, den Dialog zwischen Politik und Kultur zu pflegen und Positionen zu aktuellen kulturpolitischen Fragestellungen zu erarbeiten.
Kulturstaatsministerin Prof. Monika Grütters erklärte, angesichts des zunehmenden illegalen Handels mit Kulturgut müsse „Deutschland zum Schutz des kulturellen Erbes durch klare Ein- und Ausfuhrregelungen sowie eindeutige Sorgfaltspflichten beim Erwerb von Kulturgut beitragen“. Dies könne „den Kunsthandelsstandort Deutschland und seine Reputation langfristig und nachhaltig stärken“.
National wertvolles Kulturgut möglichst im Land zu halten, muss das Ziel einer Kulturnation sein; hierbei handelt es sich – auch weiterhin – um einzelne, wenige Werke. Unbegründet ist eine Aufregung, die öffentlich den Eindruck erweckt, dass in das Eigentum privater Sammler eingegriffen werde: Die Möglichkeit einer Eintragung als national wertvolles Kulturgut ist geltendes Recht seit 1955, hier ist eine sachliche Debatte ohne Polemik erforderlich. Das Netzwerk Kultur erwartet, dass bei den wenigen Einzelfällen, bei denen der Verbleib von national wertvollem Kulturgut Vorrang haben soll vor einem Verkauf ins Ausland, eine gütliche Einigung getroffen wird.
Verwundert zeigte sich das Netzwerk Kultur über die kontroverse öffentliche Diskussion der geplanten Gesetzesnovelle zum Kulturgutschutzrecht in Teilen des Kunsthandels. Schließlich gehe es um Regelungen, die bereits im gesamten EU-Binnenmarkt und im Handel mit Drittstaaten gelten würden. Das Netzwerk Kultur forderte den Kunsthandel auf, seine Kompetenzen zu bündeln, sich konstruktiv an der Debatte zu beteiligen und die – ihm bereits seit Längerem bekannten – politischen Grundentscheidungen der Novelle zu unterstützen.
Mit der Novellierung des Kulturgutschutzes durch die Bundesregierung soll in Zukunft nationales Kulturgut, darunter auch öffentliche Sammlungen, besser geschützt werden. Das Gesetz schafft in Anpassung an EU-Recht Neuregelungen für die Aus- und Einfuhr von Kulturgut und soll – abhängig vom Verlauf des parlamentarischen Verfahrens – in der ersten Jahreshälfte 2016 in Kraft treten. Durch die Neuregelung soll dem seit 1955 geregelten Abwanderungsschutz bessere Wirksamkeit verschafft werden, zum Beispiel durch die bereits von nahezu allen anderen EU-Mitgliedstaaten genutzte Möglichkeit, für die Ausfuhr in den Binnenmarkt eine Ausfuhrgenehmigung vorzusehen. Weiterhin soll die Neuregelung den Handel mit Kulturgütern aus illegalen Raubgrabungen bekämpfen.