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Spenden aus dem Ausland – Wer darf spenden?
Für ihre politische Arbeit benötigt die CDU auch Spenden. Ihre Spende bedeutet für uns konkrete Hilfe bei der wirksamen Vermittlung unserer Politik in der Öffentlichkeit. Es dürfen Spenden aus dem Ausland in unbegrenzter Höhe gegeben werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind (§ 25 Abs. 2 Nr. 3 PartG). Spenden Sie direkt online über unser Spenden-Portal.
- die Spende stammt aus dem Vermögen eines Deutschen im Sinne des Grundgesetzes oder
- die Spende stammt aus dem Vermögen eines Bürgers der Europäischen Union oder
- die Spende stammt von einem Unternehmen, dessen Anteile sich zu mehr als 50 Prozent im Eigentum von Deutschen im Sinne des Grundgesetzes oder eines Bürgers der Europäischen Union befinden oder dessen Hauptsitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ist.
Da wir bei Spenden aus dem Ausland aufgrund des Parteienrechts und der Vorgaben der Wirtschaftsprüfer einer besonderen Dokumentationspflicht unterliegen, erbitten wir ggf. vom Spender eine Ausweiskopie oder eine persönliche Erklärung, um die rechtliche Zulässigkeit der Spende in den Büchern der Partei zu dokumentieren.
Alle anderen Spenden sind zulässig, aber auf einen Betrag von maximal 1.000 Euro begrenzt.
So kann zum Beispiel jeder Ausländer über unser Spenden-Portal bis zu 1.000 Euro spenden.