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Zugriff auf Messenger-Dienste wie bei SMS
Es darf bei Straftätern keinen Unterschied machen, ob sie eine SMS schreiben oder einen Messenger-Dienst nutzen. Nach diesem Grundsatz hat die CDU-geführte Koalition am Donnerstag ein Gesetz beschlossen, das die Überwachung auch von Messenger-Diensten wie beispielsweise WhatsApp ermöglichen soll.
Aber auch hier gilt: Die Anwendung dieser Maßnahmen muss ein Richter verfügen. Die Kommunikation soll überwacht werden, bevor sie verschlüsselt oder nachdem sie entschlüsselt wurde. Dafür müssen die Ermittler Zugriff auf das Endgerät erhalten.
Grenzen der digitalen Welt
„Die rechtlichen und auch die technischen Hürden sind so hoch, dass ihr Einsatz schon deshalb nur bei schwerster Kriminalität in Frage kommt“, sagte Elisabeth Winkelmeier-Becker, rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Es darf bei Straftätern keinen Unterschied machen, ob sie auf herkömmlichem Weg telefonieren, die Sprachtelefonie-Funktion von Messenger-Diensten nutzen, Nachrichten schreiben oder über soziale Medien kommunizieren.
„Die herkömmliche Telekommunikationsüberwachung ist in unserer digitalen Welt an ihre Grenzen gestoßen, seitdem die Täter verschlüsselte Messenger-Dienste nutzen und über Telefon allenfalls noch Pizza bestellen“, sagte die Rechtspolitikerin.
Bislang scheitere die Überwachung daran, dass rechtlich zwischen Telekommunikationsdiensten und Telemediendiensten unterschieden werde. Soweit diese Dienste zur Kommunikation genutzt werden, ist die Unterscheidung jedoch längst überholt: Um Tatverdächtige zu stellen, müssen wir ihre Kommunikation in Fällen schwerer und schwerster Kriminalität überwachen können.
Innenministerkonferenz einhellig dafür
Die Innenminister von Bund und Ländern hatten sich auf der letzten Innenministerkonferenz auf eine Überwachung von Messenger-Diensten verständigt. Man war sich einig, dass Sicherheitsbehörden rechtlich und technisch in die Lage versetzt werden müssen – etwa zur Terrorabwehr - auch auf Nachrichten von Messenger-Diensten zugreifen zu können.
„Wir halten die vorgesehenen Regelungen für erforderlich und auch für verfassungskonform“, betont Winkelmeier-Becker. Dies hätten auch die Experten in der Sachverständigenanhörung bestätigt. Die Anbieter von Telekommunikationsdiensten dürfen sich nicht gegen eine angeordnete Überwachung sperren: Den Sicherheitsbehörden müssten die Maßnahmen ermöglicht werden, heißt es im Gesetz.
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