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08.09.2016
Was sind unsere Ziele? Was leitet uns? Was wurde erreicht?
- Was ist das Ziel der Asyl- und Flüchtlingspolitik der CDU?
- Ziel der CDU ist es, die Zahl der Flüchtlinge dauerhaft und nachhaltig zu reduzieren.
- Zusätzlich zu nationalen Maßnahmen will die CDU gemeinsam in der Europäischen Union die Migration ordnen, die EU-Außengrenzen besser schützen und dabei die Freizügigkeit im Schengenraum erhalten.
- Außerdem gilt es, die Fluchtursachen durch Hilfen für Transit- und Herkunftsländer zu bekämpfen.
- Welche Prinzipien leiten die CDU in der Asyl- und Flüchtlingspolitik?
- Wir helfen Menschen, die in großer Not zu uns kommen, weil sie politisch verfolgt werden oder als Flüchtlinge einen Schutzanspruch haben.
- Es muss schnell entschieden werden, wer das Recht hat, in Deutschland zu bleiben und wer nicht.
- Wer nicht bleiben darf, muss Deutschland so schnell wie möglich wieder verlassen.
- Wer bleiben darf, bekommt Hilfe bei der Integration. Dafür muss er sich selbst anstrengen, unsere Gesetze einhalten, Deutsch lernen und sich um Arbeit bemühen.
- Was haben wir erreicht?
- Die Flüchtlingszahlen sind erheblich zurückgegangen: Im Juli 2016 wurden nur noch 16 160 Menschen registriert, im November 2015 waren es 206 101 Flüchtlinge.
- Die Zahl der Abschiebungen wurde 2015 gegenüber 2014 fast verdoppelt: Bis zum 31. Juli 2016 wurden rund 13 000 Menschen aus Deutschland zurückgeführt. Zudem sind 2015 deutlich mehr Menschen freiwillig ausgereist.
- Was haben wir in Deutschland schon umgesetzt?
- Asylrecht verschärft, Fehlanreize beseitigt.
- Das Asylrecht wurde verschärft: Bundesländer dürfen mit Abschiebungen höchstens noch drei Monate warten; früher waren es sechs Monate. Abschiebungen dürfen nicht mehr angekündigt werden. Die Anforderungen für die Erstellung ärztlicher Atteste bei abgelehnten Bewerbern wurden neu geregelt.
- Fehlanreize wurden verringert: Wer aus einem sicheren Herkunftsstaat stammt, bleibt bis zum Ende seines Verfahrens in der Erstaufnahmeeinrichtung. Dort sollen die Länder das „Taschengeld“ durch Sachleistungen ersetzen. Wer ausreisen muss, erhält weniger Leistungen. Wer seine Ausreise verweigert, verliert alle Ansprüche.
- Es wurden beschleunigte Verfahren eingeführt. Für Bewerber aus sicheren Herkunftsstaaten sollen das Verfahren binnen drei Wochen zum Abschluss gebracht werden. Für Flüchtlinge, die nicht unmittelbar persönlich verfolgt sind, wird der Familiennachzug für zwei Jahre ausgesetzt.
- Bearbeitung von Asylanträgen wurde verbessert: Neue Anträge werden seit Juli 2015 in knapp 4 Monaten bearbeitet. Mit dem neuen Flüchtlingsausweis werden alle Flüchtlingsdaten zentral erfasst, Doppelregistrierungen oder Leistungsbetrug werden so verhindert.
- Sichere Herkunftsstaaten wurden ausgeweitet: Auf Druck der CDU wurden mittlerweile alle Länder des Westbalkans zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt. Zusätzlich will die CDU gegen den Widerstand der Grünen Marokko, Tunesien und Algerien als weitere sichere Herkunftsstaaten einstufen.
- Schutzberechtigten wird für bis zu drei Jahre ein Wohnort zugewiesen. Das soll die gleichmäßige Verteilung im Land sicherstellen und neue soziale Brennpunkte vermeiden.
- Kriminelle Ausländer können leichter abgeschoben werden, wenn sie wegen begangener Straftaten rechtskräftig zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von einem Jahr verurteilt worden sind.
- Fördern und Fordern wird Grundprinzip der Integration
- Wer Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommt, wird zu Integrationsmaßnahmen verpflichtet: Wer diese ablehnt oder abbricht, erhält weniger Leistungen.
- Erfolgreiche Integration wird belohnt: Nur wer eindeutige Leistungen zur Integration erbracht hat, kann nach fünf Jahren Aufenthalt unbefristet bei uns bleiben. Hierzu zählen u. a. Deutschkenntnisse, Ausbildung oder ein Arbeitsplatz. Zudem dürfen keine Sicherheitsbedenken bestehen.
- Integrationsangebote wurden verbessert: 2015 wurden insgesamt 11 739 Integrationskurse begonnen. Über 200 000 Menschen haben daran teilgenommen. Der Orientierungskurs zur Wertevermittlung wurde von 60 Stunden auf 100 Stunden erhöht.
- Wer eine Ausbildung macht, darf für die Dauer dieser Ausbildung bleiben: Wer danach einen Job hat, darf zwei weitere Jahre bleiben, sonst sechs Monate zur Jobsuche.
- Was wurde europaweit umgesetzt?
- Besserer Schutz der EU-Außengrenzen: Die NATO arbeitet eng mit der Türkei, Griechenland und der europäischen Grenzschutzagentur Frontex zusammen. In Seenot geratene Menschen werden wieder in die Türkei zurückgebracht.
- Abkommen der Europäischen Union mit der Türkei wirkt: Die Zahl der Flüchtlinge, die von der türkischen Küste über die Ägäis nach Griechenland kommen, ist um über 90 Prozent gesunken. Die Kosten für Bildung und Schulen, für Ernährung und Infrastruktur zur Verbesserung der Lage der syrischen Flüchtlinge in der Türkei übernehmen die EU und alle 28 Mitgliedstaaten.
- Hotspots zur Registrierung der Flüchtlinge kommen voran: In Griechenland und in Italien richtet die EU zentrale Anlaufstellen und Aufnahmezentren – sogenannte Hotspots – ein. Dort werden alle ankommenden Flüchtlinge registriert.