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Falls am Wahltag etwas dazwischenkommt: Jetzt schon per Briefwahl für die CDU stimmen!
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Es gibt viele Gründe, warum sich am Tag der Europawahl am 26. Mai 2019 keine Zeit finden lässt, den Stimmzettel persönlich im Wahllokal einzuwerfen. Hier hilft die Briefwahl.
Um einen rechtzeitigen Eingang des Wahlbriefes bei ihrem Wahlamt sicherzustellen, sollte dieser in Deutschland spätestens am Donnerstag, dem 23. Mai 2019 mit der Post abgeschickt werden. Wer seinen Wahlbrief später per Post abschickt, trägt das Risiko, dass der Wahlbrief nicht rechtzeitig ankommt und die Stimmen nicht mehr berücksichtigt werden.
Sie können immer noch als „vorgezogene Urnenwahl“ direkt im Rathaus wählen. Oder dort bis Sonntag, den 26. Mai 2019, 17.59 Uhr Ihren roten Briefwahlumschlag abgeben. Es kommt auf jeden Einzelnen an – nicht nur im Wahllokal!
1. Etwa 4 bis 6 Wochen vor der Wahl schickt Ihnen die Gemeinde per Post Ihre Wahlbenachrichtigung zu. 2. Jetzt füllen Sie den Antrag auf Briefwahl aus und senden die Karte zurück. Sie können die Briefwahl auch schriftlich per E-Mail oder Telefax beantragen.
3. Wenige Tage später haben Sie Ihre Wahlunterlagen in der Post. 4. Füllen Sie den Stimmzettel ganz bequem zu Hause aus und stecken Sie die Wahlunterlagen wie beschrieben in die beiden vorgesehenen Umschläge.
5. Die Rücksendung erfolgt portofrei per Post, einfach in den nächsten Briefkasten werfen. Wichtig: Ihre Briefwahlunterlagen müssen bis zum Wahltag (26.05.2019) im Rathaus angekommen sein.
Wo kann ich jetzt schon wählen?
Jetzt schon Briefwahl in Ihrer Gemeinde beantragen. Finden Sie Ihr Briefwahlamt und geben Sie dazu Ihre Postleitzahl an.
Wahlkämpfe werden moderner und vernetzter sein als alle zuvor: digital und analog, deutschlandweit, an Canvassing-Ständen und an der Haustür.
Gemeinsam werden überall spannende Aktionen organisiert: Unterstützung des Kandidaten vor Ort, Auftritte der Kanzlerin und neue Formate des Bürgerdialogs, wie zum Beispiel Tür-zu-Tür-Wahlkampf mit unserer App.
Registrieren Sie sich und seien Sie aktiv beim Europawahlkampf 2019 dabei!
Kann ich als Deutscher im Ausland ohne Wohnsitz in Deutschland wählen?
Das Wahlrecht steht dauerhaft im Ausland lebenden volljährigen Deutschen zu, die nicht von der Wahl ausgeschlossen sind. Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Europawahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
Weitere Hinweise und die notwendigen Antragsformulare finden Sie beim Bundeswahlleiter.
Deutsche, die sich vorübergehend – zum Beispiel während eines Urlaubs – im Ausland aufhalten und nach wie vor in Deutschland gemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde eingetragen. Sie können ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben.