CDU-Mitglied werden = Eine gute Entscheidung! - Hinweise zur steuerlichen Absetzbarkeit von Mitgliedsbeiträgen

Hinweise zur steuerlichen Absetzbarkeit von Mitgliedsbeiträgen

Die Hälfte Ihrer Mitgliedsbeiträge (berücksichtigt werden dabei Zuwendungen von max. 3.300,– € bei alleinstehenden und 6.600,– € bei verheirateten Personen) bekommen Sie vom Finanzamt bei Abgabe Ihrer Steuererklärung zurück. Darüber hinaus gehende Zuwendungen bis max. 3.300,– €/6.600,– € können steuermindernd als Sonderausgabe berücksichtigt werden.