Hinweise zur steuerlichen Absetzbarkeit von Mitgliedsbeiträgen
Die Hälfte Ihres Mitgliedsbeitrags und Ihrer Spenden an die CDU und ihre Vereinigungen bekommen Sie bei Abgabe Ihrer Steuererklärung vom Finanzamt zurück. Berücksichtigt werden dabei Beiträge und Spenden von max. 1.650 Euro bei Alleinstehenden und 3.300 Euro bei verheirateten Personen. Darüber hinaus gehende Zuwendungen an die CDU (bis max. 1.650 Euro/3.300 Euro) können als Sonderausgabe steuermindernd berücksichtigt werden.