Terroristen die Staatsbürgerschaft entziehen
Extremisten zielen darauf ab, unseren Staat und unsere Gesellschaft zu bekämpfen und nachhaltig zu schädigen. Dem muss sich der Rechtsstaat mit aller Härte entgegenstellen. Der Bundesfachausschuss Innenpolitik hat unter der Leitung des hessischen Innenministers Peter Beuth Überlegungen formuliert, wie Staat und Gesellschaft extremistischen Aktivitäten besser begegnen können. „Zu einer offenen Gesellschaft gehört es, auch wehrhaft zu sein, sei es gegenüber Bedrohungen von innen oder von außen“, sagte Beuth.
Radikalisierung frühzeitig begegnen
In einem jetzt veröffentlichten Beschluss fordern die Innenexperten der CDU Radikalisierungstendenzen frühzeitig zu begegnen. Denjenigen, die abzugleiten drohen oder Unterstützung beim Ausstieg suchen, müssten Hilfsangebote gemacht werden. Schulen, Vereine, Moscheegemeinden und Islamverbände spielen bei der Prävention eine bedeutende Rolle. Öffentliche Gelder zur Präventionsarbeit dürfen nach Ansicht der CDU-Innenpolitiker dabei jedoch nur an Partner vergeben werden, die sich zu unserem Rechtsstaat und unseren Werten bekennen.
Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit
Wer jedoch eine terroristische Vereinigung unterstütze, müsse die volle Härte des Rechtsstaates spüren. Extremistische Islamisten ziehen auch aus Deutschland in Richtung Syrien, um sich dem Krieg des sogenannten IS anzuschließen. „Diesen Terroristen muss klar sein, dass es dann keinen Weg zurück nach Deutschland geben kann“, sagte der BFA-Vorsitzende Beuth. Denn wer sich in diesem Maße gegen die Werte unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung stelle, verwirke seinen Platz in unserer Gesellschaft. Die Innenpolitiker schlagen vor, dass Deutsche, die neben der deutschen noch eine weitere Staatsangehörigkeit haben und die im Ausland für eine terroristische Vereinigung kämpfen, die deutsche verlieren können. „Hierzu bedarf es einer Erweiterung des Staatsangehörigkeitsgesetzes um einen entsprechenden Tatbestand“, erläuterte der Minister.
Bekenntnis zu unserem Grundgesetzbei der Einbürgerung
Ein Bekenntnis zu unseren Werten und unserem Grundgesetz fordert der Bundesfachausschuss auch bei Einbürgerungen. In dem Beschluss wird vorgeschlagen, dass Neubürger einen Eid leisten oder ein Gelöbnis ablegen. Dies sei der Ausdruck eines deutlichen Bekenntnisses zu unserer Werteordnung in Deutschland. Im Rahmen der Einbürgerungstests müsse eine umfangreichere Abfrage unserer Werte wie Frieden, Menschenrechte, Demokratie oder Gleichberechtigung, stattfinden, fordert das Expertengremium.