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Zeitarbeit: Flexibilität erhalten und Missbrauch verhindern
Die Fakten:
Flexibilität am Arbeitsmarkt: Zeitarbeit und Werkverträge sind Mittel, um kurzfristig auf zusätzliche Aufträge zu reagieren. Sie können zudem helfen, Menschen aus der Arbeitslosigkeit in einen Job zu bringen. Die CDU hat durchgesetzt, diese Flexibilität zu erhalten.
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit: Zeitarbeiter sollen spätestens nach neun Monaten denselben Lohn wie die Stammbelegschaft erhalten. Mit dieser Frist sind Übergangs- und Einarbeitungszeiten berücksichtigt. Die Zahlung des gleichen Lohns kann auch später erfolgen, wenn Gewerkschaften bzw. Betriebsrat und Arbeitgeber extra Tarife mit Zuzahlungen für die Zeitarbeiter ausgehandelt haben.
Keine Dauerentleihe mehr: Für die CDU steht fest: Festanstellungen sollen der Regelfall bleiben. Deshalb sollen Zeitarbeiter künftig höchstens 18 Monate im gleichen Betrieb eingesetzt werden. Möchte der Betrieb einen Zeitarbeiter länger beschäftigen, muss der Betrieb ihm eine Festanstellung anbieten. Auch künftig können Zeitarbeiter länger als 18 Monate in einem Betrieb beschäftigt werden, wenn es dafür eine tarifvertragliche Regelung gibt. In Unternehmen ohne Flächentarifvertrag übernimmt der Betriebsrat die Rolle der Gewerkschaften.
Die Betroffenen: 961 000 Menschen in Deutschland arbeiteten im Juni 2015 in der Zeitarbeit. Das sind knapp 3 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Im Jahresdurchschnitt 2014 waren es noch rund 856 000 Personen, die bei 4118 Firmen beschäftigt waren.
Missbrauch bestrafen: Wir wollen den dauerhaften Einsatz von Zeitarbeitern auf regulären Arbeitsplätzen verhindern. Die Mitwirkungs- und Informationsrechte der Betriebsräte haben wir dafür gestärkt. Missbrauch wird künftig stärker bestraft.
Chancen für Einsteiger: Der Wechsel in der Zeitarbeitsbranche ist hoch: Von Januar bis Juni 2015 wurden 663 000 Arbeitsverträge neu abgeschlossen. Dagegen wurden 585 000 beendet. Gut jeder Fünfte neue Zeitarbeiter war zuvor zwölf Monate oder länger erwerbslos.
Kein Einsatz im Streikfall: Im Falle eines Arbeitskampfes dürfen Zeitarbeiter nicht die Aufgaben Streikender übernehmen. Sie dürfen aber weiter eingesetzt werden, wenn sie keine Aufgaben von Streikenden verrichten.
Klare Regeln für Werkverträge: Hier wird eine Arbeitsleistung eingekauft. Diese ist unabhängig von einer bestimmten Person. Künftig sollen Werkverträgen nicht mehr dazu dienen können, Schutzstandards zu unterlaufen.
Übergangsfrist: Für alle neuen Fristen gilt: Diese beginnen erst mit Inkrafttreten des Gesetzes. Geplant ist dies zum 1. Juli 2017.
