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Leitgedanke bei der Integration ist das Fördern und Fordern
Um die Integration von schutzbedürftigen Männern und Frauen mit guter Bleibeperspektive zu beschleunigen, hat der CDU-Bundesfachausschuss (BFA) Arbeit und Soziales ein umfangreiches Maßnahmenpaket vorgelegt.
BFA-Vorsitzender Ralf Brauksiepe sagte zu dem Beschluss: „Für die CDU Deutschlands besteht Integration aus Fördern und Fordern. Mit diesen Vorschlägen bleiben wir diesem Prinzip treu.“
Integrationsfehler der Vergangenheit nicht widerholen
Mit einem Mix aus Vereinfachungen und Verbesserungen bestehender Förderstrukturen und schärferen Sanktionsmöglichkeiten für Integrationsunwillige sollen Flüchtlingen schneller in den deutschen Arbeitsmarkt eingegliedert werden. Der stellvertretende Vorsitzende des Gremiums, Kai Whittaker, ist überzeugt, dass die Anregungen zu deutlichen Verbesserungen führen werden und betont: „Mit diesen Vorschlägen wiederholen wir nicht die Integrationsfehler der Vergangenheit.“
Angebot an Sprachekursen überarbeiten
Der sichere Umgang mit der deutschen Sprache ist für eine erfolgreiche Integration besonders wichtig. Die bestehenden Angebote sollen deshalb grundlegend überarbeitet und finanziell besser ausgestattet werden. Um ein höheres Sprachniveau zu erreichen planen die Experten, die Dauer der Sprachkurse auszubauen und besser ausgebildete Sprachlehrer einzusetzen. Für eine zielgenauere Förderung der Kursteilnehmer, sollen die Lerngruppen künftig nach bestimmten Kriterien, wie Sprachkenntnisse, Berufserfahrung oder Alter zusammengesetzt werden.
Bereitschaft zur Integration unter Beweis stellen
Von den Menschen, die zu uns kommen, erwartet die CDU, dass sie die Hilfsangebote annehmen und ihre Bereitschaft zur Integration unter Beweis stellen. Wer an den verpflichtenden Integrationskursen nicht oder nicht regelmäßig teilnimmt, soll deutlich härter bestraft werden. Künftig soll die finanzielle Unterstützung für Asylbewerber um 50 Prozent gekürzt werden, wenn sie nicht regelmäßig an den Integrationskursen teilnehmen. Und: Bei einem Abbruch des Integrationskurses „soll die Zahlung von Geldleistungen auf das unabweisbar Gebotene reduziert werden.“