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Neun Fakten zum Geburtstag des Grundgesetzes
1. Der wichtigste Artikel
Versteckt im Abschnitt „Die Gesetzgebung des Bundes“ befindet sich der vielleicht wichtigste Artikel des Grundgesetzes. Artikel 79 Absatz 3 enthält die sogenannte Ewigkeitsgarantie.
Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.
2. Am häufigsten geändert
In der 66-jährigen Geschichte der Bundesrepublik wurde Artikel 74 bereits zehnmal geändert. Kein anderer Artikel wurde so oft neu gefasst. Elf neue Punkte sind seit 1949 hinzugekommen, nur zwei sind weggefallen. Was macht diesen Artikel so besonders? Artikel 74 definiert die Bereiche der konkurrierenden Gesetzgebung. Tatsächlich geht es dabei nicht um Konkurrenz zwischen Bund und Ländern, sondern um einen Vorrang des Bundesrechts.
Die konkurrierende Gesetzgebung erstreckt sich auf folgende Gebiete:
1. das bürgerliche Recht, das Strafrecht, die Gerichtsverfassung, das gerichtliche Verfahren (ohne das Recht des Untersuchungshaftvollzugs), die Rechtsanwaltschaft, das Notariat und die Rechtsberatung;
2. das Personenstandswesen;
3. das Vereinsrecht;
...
3. Artikel 1 ist der weitreichendste Artikel des Grundgesetzes.
Er gilt für jedermann im Geltungsbereich des Grundgesetzes, nicht nur für Deutsche – und bindet alle staatlichen Organe unmittelbar.
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
4. Deutschlands Erfolgsmodell ergibt sich aus Artikel 20
Unmittelbar nach dem Grundrechte-Katalog der Artikel 1 bis 19 definiert ein schlichter Satz in Artikel 20 das Erfolgsmodell der Bundesrepublik Deutschland in den vergangenen 67 Jahren:
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
5. Das Grundgesetz hatte vier Mütter
Das Grundgesetz hatte neben 61 Vätern auch vier Mütter. Eine von ihnen war Helene Weber, die einzige Frau der CDU-Fraktion in dem Gremium. Die Konrad-Adenauer-Stiftung bezeichnet sie als Teil der bürgerlichen Frauenbewegung. Sie hatte vorgeschlagen, die Entgeltgleichheit von Frauen und Männern im Grundgesetz zu verankern. Verabschiedet wurde schließlich der Vorschlag ihrer SPD-Kollegin Elisabeth Seibert.
Artikel 3 Absatz 2
Männer und Frauen sind gleichberechtigt.
6. Parteien sind verfassungsrechtlich notwendig
Parteien sind Instrumente für die politische Willensbildung. Das Grundgesetz sieht sie als notwendig für die politische Willensbildung an. Mit Artikel 21 werden sie in den Rang einer verfassungsrechtlichen Institution erhoben. Sie bilden die Zwischenglieder zwischen den Bürgern und dem Staat, ohne die eine parlamentarische Demokratie nicht denkbar ist.
Artikel 21 Absatz 1
Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muss demokratischen Grundsätzen entsprechen.
7. Unverletzliche Religionsfreiheit
Die Freiheit der Religionsausübung gehört zu den Grund- und Menschenrechten und ist auch in der Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen niedergelegt. Diese Freiheit ist aber nicht schrankenlos. Religionen müssen die Grenze zwischen politischer Herrschaft und religiösem Heil respektieren. Sie müssen „demokratieverträglich“ sein.
Artikel 4 Absatz 1
Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
8. Repräsentative Demokratie
Der Deutsche Bundestag repräsentiert das Volk. Zu seinen wichtigsten Aufgaben zählt die Kontrolle der Regierung, die Festlegung des Bundeshaushalts und die Wahl des Bundeskanzlers. Die Abgeordneten entscheiden mit ihrer Stimme im Parlament, wer regiert und nach welchen Regeln sich das gesellschaftliche Zusammenleben richtet.
Artikel 38 Absatz 1
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.
9. Das Grundgesetz hat keine Paragraphen und ist die Verfassung des deutschen Volkes.
197 Artikel hat das Grundgesetz derzeit, keinen einzigen Paragraphen. Die sind normalen Gesetzen vorbehalten. Seit der Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 gilt es als Verfassung der Bundesrepublik für alle Deutschen.
Präambel des Grundgesetzes:
Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.