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Reform der Erbschaftsteuer: Zukunftsfähigkeit und langfristiges Wirtschaften in den Betrieben
„Mit der neuen Erbschaftsteuer stellen wir sicher, dass der deutsche Mittelstand auch weiterhin investieren und Arbeitsplätze sichern kann", erklärte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble. Wie bisher gilt: Erben kleinerer und mittelgroßer Firmen können von der Erbschaftsteuer weitgehend befreit werden. Voraussetzung ist: Sie müssen das Unternehmen und die Arbeitsplätze erhalten. Dies ermöglicht den Generationenwechsel in Unternehmen.
Die Bagatellgrenze bei der Lohnsummenregelung wird allerdings strenger gefasst. Betriebe mit bis zu fünf Arbeitnehmern müssen keinen Nachweis zum Erhalt der Arbeitsplätze geben. Bisher galt dies für Betriebe bis 20 Arbeitnehmer.
Auch die Existenz größerer Firmen wird nicht gefährdet: Erben größerer Unternehmen sollen künftig aber nur verschont werden, wenn sie nachweisen, dass sie die Steuer nicht bezahlen können.
Das Gesetz soll zeitnah im Bundestag und im Bundesrat beraten und beschlossen werden. Es soll – dann rückwirkend – zum 1. Juli 2016 in Kraft treten.
Schutz der Wettbewerbsfähigkeit
Mit der Reform wird Rechtssicherheit geschaffen. Unternehmen im Übergang können damit für die Zukunft planen. Die Reform berücksichtigt die besondere Bedeutung der Familienunternehmen für die Arbeitsplätze in Deutschland. Sie unterstützt die Wettbewerbsfähigkeit mittelständischer Unternehmen. Das stärkt den Wirtschaftsstandort Deutschland. Die Erbschaftsteuer bleibt den Ländern weiterhin als wichtige Einnahmequelle erhalten. Die Einigung zeigt: Die CDU ist der Garant für eine stabilitätsorientierte und mittelstandsfreundliche Steuerpolitik. Diese ist die Basis für wirtschaftlichen Wohlstand für alle.
juk