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Foto: CDU/Christiane Lang
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14.07.2016
Das britische Referendum über die Mitgliedschaft des Vereinigten Königreiches in der Europäischen Union
Hintergrundinformationen zum Austrittsvotum vom 23. Juni 2016
In ihrer Regierungserklärung am 28. Juni 2016 hat Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel zur Geschlossenheit der verbleibenden 27 EU-Staaten aufgerufen. In sechs Punkten skizzierte die Bundeskanzlerin die nun vor der EU liegenden Prioritäten:
- Es kommt nun darauf an, dass die 27 anderen Mitgliedstaaten sich als „willens und fähig erweisen“, die Situation ruhig und besonnen zu analysieren. Dann müssen diese 27 gemeinsam entscheiden.
- Zunächst muss das Vereinigte Königreich selbst erklären, wie es sein zukünftiges Verhältnis zur EU gestalten will. Es ist verständlich, dass David Cameron diese Entscheidung seiner Nachfolgerin im Amt des Premierministers, Theresa May überlässt. Die Grundlage der anstehenden Verhandlungen zwischen dem Vereinigten Königreich und den EU-27 ist Artikel 50 der Europäischen Verträge. Ein Land, das aus der EU austreten will, muss zunächst den Europäischen Rat offiziell über seinen Austrittswunsch unterrichten. Danach legen die anderen Mitgliedstaaten die Leitlinien für die Verhandlungen fest – für den Austritt und für die künftigen Beziehungen des austretenden Staates zur EU. „Erst danach können die Verhandlungen beginnen, nicht vorher - weder formell, noch informell“, betonte Merkel. Das bedeutet: Solange die Verhandlungen laufen, bleibt das Vereinigte Königreich Mitglied der EU. Alle Rechten und Pflichten einer Mitgliedschaft gelten solange weiter - für beide Seiten.
- Das künftige Verhältnis zwischen Deutschland, der EU und Großbritannien muss weiterhin auf einer engen und freundschaftlichen Basis beruhen. Die Austrittsverhandlungen dürfen die Errungenschaften der EU nicht infrage stellen. Die CDU-geführte Bundesregierung wird sich bei den anstehenden Austrittsverhandlungen für die Interessen der deutschen Bürgerinnen und Bürger sowie der deutschen Wirtschaft einsetzen.
- Gleichzeitig gilt: Für das Vereinigte Königreich wird es keine Verhandlungen nach dem Prinzip der „Rosinenpickerei" geben. Es muss einen spürbaren Unterschied geben, ob ein Land Mitglied der EU sein will oder nicht. Wer nicht alle Pflichten erfüllen will, kann auch nicht alle Privilegien behalten. Wer beispielsweise freien Zugang zum europäischen Binnenmarkt haben möchte, muss im Gegenzug auch die europäischen Grundfreiheiten für Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital sowie die anderen Regeln und Verpflichtungen akzeptieren.
- Das Gebot der Stunde ist jetzt nicht die Frage „Mehr oder weniger Europa?“, sondern es geht vielmehr darum, dass Europa erfolgreich ist. Die EU und ihre Mitgliedstaaten müssen selbst gesetzte Regeln wie die Stabilitätskriterien einhalten und selbst gesetzte Ziele erreichen, z. B. mehr Wettbewerbsfähigkeit, Wirtschaftswachstum und weniger Jugendarbeitslosigkeit.
- Die europäische Einigung war und ist ein Friedenswerk. Trotz der anstehenden britischen Austrittsverhandlungen darf die EU sowohl die aktuellen Kriege und Konflikte in unserer unmittelbaren Nachbarschaft wie in der Ukraine als auch die globalen Herausforderungen nicht aus dem Blick verlieren. Nur gemeinsam lassen sich die vielfältigen Aufgaben bewältigen – wie die weltweiten Fluchtbewegungen, den Klimawandel, die Bekämpfung des Hungers und den internationalen Terrorismus –. Deshalb ist es wichtig, die gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik im Verbund mit den transatlantischen Partnern zu stärken.
In ihrer Regierungserklärung forderte Bundeskanzlerin Angela Merkel, bis zum 60. Jahrestag der Unterzeichnung der Römischen Verträge im März 2017 ein gemeinsames Ergebnis der 27 Staats- und Regierungschefs zur Neugestaltung der EU vorzulegen.