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Verschärftes Sexualstrafrecht verabschiedet: Nein heißt Nein
Was das neue Gesetz für Frauen bedeutet, erklärt Annette Widmann-Mauz, Vorsitzende der Frauen Union, im Interview mit CDU.TV.
Für die Strafbarkeit reicht es künftig aus, wenn das Opfer Nein zu sexuellen Handlungen sagt. Bislang setzte der Vergewaltigungsparagraf die Anwendung von Gewalt voraus. In dem neu gefassten Paragrafen 177 des Strafgesetzbuchs heißt es: "Wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft."
Das neue Gesetz sieht auch Belästigungen wie Grabschen und sexuelle Straftaten, die aus Gruppen heraus begangen werden, als Strafbestand an. Damit wird künftig jede nicht-einvernehmliche sexuelle Handlung unter Strafe gestellt.
Es ist dem besonderen Einsatz der Frauen Union der CDU zu verdanken, dass der Grundsatz „Nein heißt Nein“ in das verabschiedete Gesetz eingeflossen ist.