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Bund und Länder einig: abgelehnte Asylbewerber schneller abschieben
Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder haben sich am Donnerstag auf Maßnahmen geeinigt, um abgelehnte Asylbewerber schneller und konsequenter abzuschieben. Es solle zeitnah ein Gesetzentwurf zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht kommen, sagte Merkel nach einem Treffen mit den Länderchefs in Berlin. Unter anderem soll die Abschiebehaft für Ausländer erleichtert werden, „von denen eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben Dritter“ ausgeht.
Zudem sollen Rückführungen möglichst direkt aus den Erstaufnahmeeinrichtungen erfolgen. Wenn die Menschen erst einmal in den Kommunen integriert seien, gestalte sich die Rückführung sehr viel schwieriger, sagte Merkel. Die Bundeskanzlerin und CDU-Vorsitzende betonte, es gehe um diejenigen, die rechtskräftig verpflichtet seien, das Land wieder zu verlassen. Rückführungen seien notwendig, damit Deutschland auch weiterhin denjenigen helfen könne, denen humanitärer Schutz rechtlich zuerkannt worden sei.
Freiwillige Ausreise fördern
Außerdem setze die Bundesregierung „sehr stark auf freiwillige Ausreisen, die mit Starthilfen in den Heimatländern kombiniert würden“, fügte Merkel hinzu. Insgesamt habe es dabei vor allem im vergangenen Jahr bereits Fortschritte gegeben: Die Zahl der Rückkehrer (Rückführungen und geförderte freiwillige Ausreisen) ist deutlich gestiegen. 2014 kehrten gut 27.000 Ausreisepflichtige aus Deutschland zurück; 2015 waren es knapp 58.000; im vergangenen Jahr waren es rund 80.000. In den nächsten Monaten wird das BAMF voraussichtlich fortlaufend eine hohe Zahl von Asylanträgen von Personen ablehnen, die in Deutschland nicht schutzbedürftig sind. Die Zahl der Ausreisepflichtigen werde dadurch 2017 weiter steigen.
Weitere Punkte des Maßnahmenkatalogs von Bund und Ländern sind die erleichterte Überwachung von Gefährdern sowie die räumliche Beschränkung des Aufenthalts für Asylbewerber, die ihre Rückführung durch vorsätzlich falsche Angaben verhindern wollten. Um die Identität eines Flüchtlings klären zu können, soll künftig auch das BAMF auf Smartphones und SIM-Karten der Betroffenen zugreifen können.
cw
