Pflicht zur Integration
Der Deutsche Bundestag hat das Integrationsgesetz beschlossen. Es trägt die klare Handschrift der CDU: Wir wollen die Integration der Menschen fördern, die auf Dauer bei uns bleiben. Gleichzeitig fordern wir von ihnen eigene Anstrengungen. Wer sich der Integration verweigert, muss mit Konsequenzen rechnen.
Wer Schutz vor Verfolgung und Krieg benötigt, muss ihn bekommen. Wer aber keinen Anspruch auf Schutz hat, muss unser Land wieder verlassen. Rückführungen müssen konsequent durchgeführt werden. Wir wollen Migration ordnen, steuern und reduzieren.
So wollen wir unsere Werte und unsere Sprache vermitteln:
- Wer Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommt, wird zu Integrationsmaßnahmen verpflichtet. Wer diese ablehnt, erhält weniger Leistungen.
- Nur wer eindeutige Leistungen zur Integration erbracht hat, kann nach fünf Jahren unbefristet bleiben. Bei herausragenden Integrationsleistungen bereits nach drei Jahren. Dazu zählen gute deutsche Sprachkenntnisse, eine Ausbildung oder ein Arbeitsplatz. Zudem dürfen keine Sicherheitsbedenken bestehen.
- Eine Teilnahme an einem Integrationskurs ist künftig auch für Frauen und Männer mit einfachen Deutschkenntnissen Pflicht. Die Teilnahme soll künftig innerhalb des ersten Jahres nach der Zulassung zum Kurs erfolgen.
So wollen wir den Zugang zum Arbeitsmarkt ordnen:
- Schutzberechtigten wird für drei Jahre ein Wohnort zugewiesen. Das soll die gleichmäßige Verteilung sicherstellen. Neue soziale Brennpunkte werden so vermieden.
- Wer eine Ausbildung macht, darf für die Dauer dieser Ausbildung bleiben. Hat er danach einen Job, darf er weitere zwei Jahre bleiben, ohne Arbeitsplatz sechs Monate zur Jobsuche.
- Die Vorrangprüfung wird für drei Jahre dort ausgesetzt, wo der Arbeitsmarkt dies erlaubt. Die Zeitarbeit soll auch für Asylbewerber und Geduldete geöffnet werden.
Ausreisepflicht durchsetzen, Abschiebungen erleichtern!
Identität leichter feststellen. Viele Asylsuchende haben keine Ausweispapiere bei sich. Oft lässt sich ihre Identität nur schwer feststellen. Künftig darf das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zur Feststellung der Identität auch Daten auf deren Mobiltelefonen auswerten.
Residenzpflicht verschärfen. Wer keinen Anspruch auf Asyl hat, muss unser Land verlassen. Haben Ausreisepflichtige falsche Angaben zur Person gemacht und verweigern sie die Ausreise, dürfen sie ihren Aufenthaltsort bis zur Abschiebung nicht mehr verlassen.
Gewahrsam vor Abschiebung ausweiten. Versuchen Ausreisepflichtige, sich der Abschiebung zu entziehen, können sie bis zur Ausreise bis zu 10 Tagen in Gewahrsam genommen werden.
Abschiebehaft leichter ermöglichen. Wenn vom Ausreisepflichtigen eine erhebliche Sicherheitsgefahr ausgeht, kann dieser in Abschiebehaft kommen. Sie ist künftig auch dann zulässig, wenn bis zur Abschiebung mehr als drei Monate vergehen könnten.
Für die CDU ist klar: Wer schutzsuchend zu uns kommt, erhält diesen Schutz. Wer hier bleiben möchte, muss sich an die Gesetze halten, unsere Werte achten und Deutsch lernen.