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CDU und CSU einigen sich auf gemeinsames Regelwerk zur Migration – Seehofer befürchtet bei Zurückweisung an Grenze „riesen Rechtsstreitigkeiten“
Ein wichtiger Schritt zu einem gemeinsamen Vorgehen in der Asyl- und Migrationspolitik: CDU und CSU verständigen sich nach langem Ringen auf eine gemeinsame Linie. Angela Merkel und Horst Seehofer zeigen sich mit den Ergebnissen zufrieden. Die Bundeskanzlerin betont: „Jede Seite ist aufeinander zugegangen und das Ergebnis ist nicht nur vertretbar, sondern es bringt uns in der Sache auch voran.“ Horst Seehofer pflichte dem bei: „Auch wir sind sehr zufrieden. Auch wir freuen uns. Wir haben jetzt (…) ein in sich schlüssiges Regelwerk der Migration. Wir haben die Anliegen, die wir für besonders wichtig halten, erreicht.“
Seehofer betont, die „Zurückweisung an der Grenze ist eine hochkomplizierte, auch juristische Angelegenheit, würde auch voraussetzen auf jeden Fall eine Reform des Dublin-Verfahrens. Und deshalb glaube ich, ist die saubere, klarere Lösung – bevor man an der Grenze juristische Streitfragen ausficht – dieses Zentrum, wo man dies Zuwanderer, die Flüchtlinge […] zusammenführt.“
Die Inhalte des Regelwerks im Einzelnen:
CDU und CSU bekennen sich zum Recht auf Asyl im Grundgesetz sowie zur Genfer Flüchtlingskonvention und zu unseren aus dem Recht der EU resultierenden Verpflichtungen zur Bearbeitung jedes Asylantrags. Wir setzen unsere Anstrengungen fort, die Zahl der nach Deutschland und Europa flüchtenden Menschen nachhaltig und auf Dauer zu reduzieren: Durch Bekämpfung von Fluchtursachen, durch entschlossenes Vorgehen gegen Schlepper und Schleuser und durch Zusammenarbeit mit UNHCR, IOM und Herkunfts- und Transitstaaten sowie durch legale Aufnahmeinstrumente. Das garantieren wir. Wir wollen erreichen, dass die Gesamtzahl der Aufnahmen aus humanitären Gründen (Flüchtlinge und Asylbewerber, subsidiär Geschützte, Familiennachzug, Relocation und Resettlement, abzüglich Rückführungen und freiwillige Ausreisen künftiger Flüchtlinge) die Zahl von 200.000 Menschen im Jahr nicht übersteigt.
Zwischen CDU und CSU wurde vereinbart:
- Fluchtursachenbekämpfung, Zusammenarbeit mit Herkunfts- und Transitländern nach dem Vorbild des EU-Türkei-Abkommens, Schutz der EU-Außengrenzen, EU-weite gemeinsame Durchführung von Asylverfahren an den Außengrenzen sowie gemeinsame Rückführungen von dort, Reform des GEAS und des Dublin-Systems.
- Asylverfahren werden für alle neu Ankommenden in Entscheidungs- und Rückführungszentren nach dem Vorbild von Manching, Bamberg und Heidelberg gebündelt. Die Asylbewerber verbleiben dort bis zur schnellstmöglichen Entscheidung ihres Antrages. Die erforderlichen ausländerrechtlichen Entscheidungen werden dort getroffen. Im Falle der Ablehnung ihres Antrages werden sie aus diesen Einrichtungen zurückgeführt.
- Die Liste der sicheren Herkunftsländer muss erweitert werden. Dies gilt jedenfalls für Marokko, Algerien und Tunesien.
- Die Grenzkontrollen werden aufrechterhalten bis der EU-Außengrenzschutz gewährleistet ist.
- Der Familiennachzug zu subsidiär Geschützten bleibt ausgesetzt.
- Sollte das oben genannte Ziel wider Erwarten durch internationale oder nationale Entwicklungen nicht eingehalten werden, werden die Bundesregierung und der Bundestag geeignete Anpassungen des Ziels nach unten oder oben beschließen.
- Im Übrigen werden wir unsere Anstrengungen verstärken, vollziehbar Ausreisepflichtige schnellstmöglich zurückzuführen.
- Die Einwanderung in den Arbeitsmarkt muss sich am Bedarf unserer Volkswirtschaft orientieren: Kein Arbeitsplatz soll unbesetzt bleiben, weil es an Fachkräften fehlt. Deshalb sind wir zur Erarbeitung eines Fachkräfte-Zuwanderungsgesetzes bereit.
Ein Video von der Pressekonferenz mit Angela Merkel und Horst Seehofer zur Vorstellung des Regelwerks finden Sie hier.
Ein Statement von Horst Seehofer zum Regelwerk zur Migration finden Sie hier.