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Wir entlasten und stärken Familien
Familien halten unsere Gesellschaft zusammen. Sie zu fördern und zu unterstützen, ist daher Herzstück unserer Politik. Im Koalitionsvertrag hatte sich die Union für eine deutliche Entlastung von Familien stark gemacht – nun wird dieses Versprechen eingelöst: Heute hat das Kabinett einen Gesetzentwurf zur Stärkung und steuerlichen Entlastung von Familien in Höhe von fast 10 Milliarden Euro im Jahr beschlossen:
- Das Kindergeld wird ab dem 1. Juli 2019 um 10 Euro pro Kind und Monat erhöht. So beträgt das Kindergeld monatlich für das erste und zweite Kind je 204 Euro, für das Dritte 210 Euro und für jedes weitere Kind je 235 Euro.
- Der Kinderfreibetrag wird entsprechend für 2019 um 192 Euro erhöht. Erwird somit 2019 insgesamt 7620 Euro betragen. Eine weitere Anhebung erfolgt ab dem 1. Januar 2020 um 192 Euro auf dann 7812 Euro.
- Zusätzlich sollen die Bürger mehr im Portemonnaie behalten und die kalte Progression bekämpft werden. Dies soll durch eine Verschiebung der Eckwerte bei der Einkommensteuer und eine Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrags erreicht werden. Der Grundfreibetrag steigt 2019 um 168 Euro und 2020 um weitere 240 Euro. So hat eine vierköpfige Familie mit einem jährlichen Brutto-Einkommen von 45.000 Euro ab 2019 damit 220 Euro mehr im Jahr. Bei einem jährlichen Bruttolohn von 60000 Euro sind es im Jahr 2019 253 Euro und im Jahr 2020 sogar 535 Euro mehr.
Außerdem haben die Koalitionspartner beschlossen, angesichts des großen Bedarfs an Wohnraum einen schnell wirksamen Impuls für die Eigentumsbildung von Familien zu setzen. Wir werden für den Ersterwerb von Neubau und Bestand im Zeitraum ab 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2020 ein Baukindergeld in Höhe von 1.200 Euro je Kind und Jahr einführen, das für einen Zeitraum von 10 Jahren gewährt wird. Das Baukindergeld wird flächendeckend bis zu einer Einkommensgrenze von 75.000 zu versteuerndem Einkommen pro Jahr zuzüglich 15.000 Euro pro Kind gewährt.