EU-Beschluss gibt Raum für nationale Maßnahmen, aber in enger Abstimmung mit Nachbarn
Die EU-Staats- und Regierungschef packen beim Gipfel in Brüssel auch das Problem Sekundärmigration an. Damit ist gemeint, dass Flüchtlinge nach ihrer Ankunft in Europa in andere EU-Länder weiterziehen. Das soll verhindert werden. Im Beschluss heißt es deshalb:
„Was die Lage innerhalb der EU betrifft, so droht die Sekundärmigration von Asylbewerbern zwischen Mitgliedstaaten die Integrität des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems und des Schengen-Besitzstands zu gefährden. Die Mitgliedstaaten sollten alle erforderlichen internen Rechtsetzungs- und Verwaltungsmaßnahmen gegen diese Migrationsbewegungen treffen und dabei eng zusammenzuarbeiten.“ Der Beschluss ist dabei eindeutig: Er lässt Raum für nationale Maßnahmen, wenn die jeweiligen EU-Staaten dabei „eng zusammenarbeiten“. Auf dieser Grundlage hat Angela Merkel auch die Vereinbarung mit Spanien und Griechenland über die Rückführung von Flüchtlingen getroffen.