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Gesundheitsminister Jens Spahn: „Wir wollen ein starkes Signal senden!“
Gleich zwei wichtige Punkte von Gesundheitsminister Jens Spahn standen heute im Deutschen Bundestag zur Debatte: Mehr Personal, optimale Ausstattung und bessere Bezahlung für Pflegekräfte am späten Vormittag. Und die Beitragsentlastung für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen am Nachmittag. Anpacken für große Aufgaben!
„In der Gesundheits- und Pflegepolitik lösen wir ein, was wir zu Beginn dieser Koalition angekündigt haben“, betonte Spahn. „Wir konzentrieren uns auf die Sacharbeit.“
Den Alltag verbessern
Im Gesetzentwurf zur Stärkung des Pflege- und Krankenhauspersonals gehe es „um konkrete Verbesserungen in der Pflege, wenn Menschen im Alltag erkennen müssen, dass sie ohne Hilfe nicht mehr zurechtkommen“, so Spahn. Aber gute Pflege brauche Pflegerinnen und Pfleger, die mit Herz bei der Sache sind und Freude an der Aufgabe haben. Dagegen stehe oft die Realität, so Spahn: „Die Anstrengungen und Überlastungen sind zu oft zu viel“, stellte der Gesundheitsminister fest. Es sei nicht selten, dass Pflegerinnen und Pfleger 12 Tage am Stück arbeiten, es gebe oft „zu viel Arbeit auf zu wenigen Schultern. Da steuern wir ganz konkret gegen.“
Der Gesundheitsminister hat mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes reagiert. Spahn betonte: „Wir wollen konkret im Alltag die Dinge verbessern. Wir wollen ganz konkret, dass spürbar wird: Ja, es gibt wieder mehr Kolleginnen und Kollegen. Das hilft, am Ende Vertrauen zurückzugewinnen.“ Ziel sei, die Arbeitsbedingungen und Bezahlung so zu verbessern, dass Pflegekräfte gerne ganztags arbeiten. „Das ist genau der Auftrag, den wir mit diesem Pflegestärkungsgesetz annehmen.“
Die Versicherten entlasten
Am Nachmittag stand die Entlastung der Versicherten im Mittelpunkt. „Ziel ist es, im Alltag zu spürbaren Verbesserungen zu kommen“, betonte der Gesundheitsminister. „Wir müssen diejenigen entlasten, die den Laden durch ihre Beiträge am Laufen halten.“ Dazu werden ab 2019 die Beiträge zur Gesetzlichen Krankenversicherung wieder in gleichem Maße von Arbeitgebern und Beschäftigten geleistet. „Dadurch werden Millionen Arbeitnehmer und Rentner entlastet“, betonte Spahn.
Auch die Beiträge der gesetzlich Versicherten selbst sollen sinken. Für Selbstständige mit geringen Einkommen wird zudem der Mindestbeitrag von derzeit 360 auf dann 180 Euro halbiert werden. Spahn: „Das ist eine soziale Frage. Das ist eine enorme Entlastung“
Zur Finanzierung sollen auch die teilweise sehr hohen Rücklagen der Krankenkassen abgebaut werden. „Wir können entlasten, weil die wirtschaftliche Lage der Krankenkassen sehr gut ist. Aufgrund der Finanzreserven ist dafür bei vielen Kassen Spielraum da.“
juk
Anpacken für Entlastung der Pflegekräfte
Insgesamt 13 000 Stellen sollen in der stationären Altenpflege neu geschaffen werden. Die Kosten tragen die gesetzlichen Krankenkassen, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen müssen nicht draufzahlen. Die Zahl der neuen Stellen wird nach Bewohnerzahl gestaffelt.
Eine moderne Ausstattung mit PC und schnellem Netz hilft, Pflegekräfte zu entlasten. Deshalb wird die Digitalisierung gefördert. Die Pflegeversicherung zahlt pro Einrichtung bis zu 12.000 Euro dazu.
Für die Krankenhäuser soll ab 2020 die Personalausstattung in der Pflege geregelt werden. Mehr Pflegepersonal wird dadurch verpflichtend. Ist nicht genug Pflegepersonal anwesend, müssen die Krankenhäuser mit Konsequenzen rechnen.
Anpacken für faire Bezahlung
Hausbesuche gehören in der Pflege zum Alltag. Doch die Fahrten von Haus zu Haus werden kaum vergütet. Künftig soll es mehr Geld für Anfahrtswege geben.
Steigerungen bei den Tariflöhnen für die Pflegekräfte im Krankenhaus werden seit Januar 2018 vollständig von den Kostenträgern refinanziert. Die zusätzlichen Finanzmittel sind für Pflegepersonal einzusetzen. Das ist durch einen Nachweis zu belegen.
Anpacken für faire Kostenteilung
Für jede zusätzliche oder aufgestockte Pflegestelle in Krankenhäusern zahlen künftig die gesetzlichen und privaten Krankenkassen. So kann die Personalausstattung in der Pflege verbessert werden.
Auch die Gehälter von Auszubildenden in der Kinderkrankenpflege, Krankenpflege und Krankenpflegehilfe zahlen im ersten Ausbildungsjahr ab 2019 die Krankenkassen.
Die Finanzierung der Pflegepersonalkosten der Krankenhäuser wird umgestellt. Ab 2020 gibt es eine krankenhausindividuelle Vergütung. Sie wird von den Fallpauschalen unabhängig sein.
Der Krankenhausstrukturfonds wird bis 2022 mit einem Volumen von einer Milliarde Euro jährlich fortgesetzt.
Die Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Heimen soll verbindlicher werden.