Anpacken für Arbeitnehmer: Die neue Brückenteilzeit
Für die Familie die Arbeitszeit befristet zu verkürzen – das wünschen sich viele Frauen und auch Männer in unserem Land. Im deutschen Bundestag wurde jetzt ein wichtiger Schritt getan, um diesem Wunsch zu entsprechen: In erster Lesung berieten die Abgeordneten den Gesetzentwurf zur Einführung einer sogenannten Brückenteilzeit.
„Die Menschen haben heutzutage den Wunsch, ihr Berufsleben flexibler zu gestalten“, betonte Wilfried Oellers, der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, für die CDU. Sei es für Beruf, Familie oder Hobbies. „Dieser Gesetzentwurf findet hierauf eine entsprechende Antwort. Mit ihm wird ein Bestandteil unseres Regierungsprogramms umgesetzt.“
Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt, um Berufs- und Familienleben zu vereinbaren. Weil vor allem Mütter ihre Arbeitszeit für kleinere Kinder oder Schulkinder verkürzten, holt das Gesetz insbesondere Frauen aus der Teilzeitfalle. Kleinere Betriebe, die diesen Anspruch organisatorisch kaum stemmen könnten sind ausgenommen, für Unternehmen von 46 bis 200 Mitarbeitern gibt es Zumutbarkeitsgrenzen. Dies war ein wichtiges Anliegen der Union.
Gleichzeitig wies Oellers aber auch Einflüsse der Neuregelung auf die Statistik hin. Wenn ein unbefristet Beschäftigter in Vollzeit die Brückenteilzeit nehme, so Oellers, entstehe ein neues befristetes Arbeitsverhältnis in Teilzeit. Gleichzeitig müsse der Arbeitgeber für den befristeten Ausfall eine weitere Teilzeitkraft befristet neu einstellen. „Das heißt: Wir machen aus einem unbefristeten Vollzeitverhältnis zwei befristete Teilzeitverhältnisse.“ Es sei wichtig, diese Dinge richtig zu erfassen, „damit wir keine falsche statistische Darstellung bekommen.“
JUK