Die neue Brückenteilzeit kommt
Für die Familie die Arbeitszeit befristet zu verkürzen – das wünschen sich viele Frauen und Männer in unserem Land. Im deutschen Bundestag wurde jetzt ein wichtiger Schritt getan, um diesem Wunsch zu entsprechen: Die sogenannten Brückenteilzeit wurde verabschiedet.
„Es ist uns als Union eine große Freude, dass wir heute hier das Gesetz verabschieden können“, betonte Wilfried Oellers, der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, für die CDU. „Die Brückenteilzeit als allgemeiner Anspruch ist ein Flexibilisierungsinstrument für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.“
Besonders freue dies CDU und CSU, weil die Brückenteilzeit eine ausdrückliche Forderung im gemeinsamen Regierungsprogramm gewesen sei. Das Gesetz trage dem Wunsch der Menschen Rechnung, „mehr Flexibilität in der Arbeitswelt zu haben, um Familie und Beruf miteinander vereinbaren zu können“.
Neben den bestehenden Möglichkeiten gebe es jetzt „einen allgemeinen Anspruch“. Weil vor allem Mütter ihre Arbeitszeit für kleinere Kinder oder Schulkinder verkürzten, holt das Gesetz insbesondere Frauen aus der Teilzeitfalle. Kleinere Betriebe, die diesen Anspruch organisatorisch kaum stemmen könnten sind ausgenommen, für Unternehmen von 46 bis 200 Mitarbeitern gibt es Zumutbarkeitsgrenzen. Dies war ein wichtiges Anliegen der Union.