
- Bei Facebook teilen
- Bei Twitter teilen
- Bei Whatsapp teilen
- Per Messenger teilen

Organspenden retten Leben: neues Transplantationsgesetz auf dem Weg
Rund 10 000 Patienten in Deutschland stehen in Deutschland auf der Warteliste für eine Organspende. Alle 8 Stunden stirbt einer von ihnen, weil kein passendes Spender-Organ gefunden wird. Das muss sich ändern! Für mehr Transplantationen, hat die Bundesregierung heute das neue Transplantationsgesetz auf den Weg gebracht.
Die Zahl der Patienten auf Wartelisten für Transplantationen ist seit Jahren unverändert hoch. Gleichzeitig sinkt seit Jahren die Zahl der zur Verfügung stehenden Organe. 2017 gab es nur noch 767 Organspender in Deutschland. Auch bürokratische Hürden und praktische Probleme in den Kliniken verhindern zu oft die lebensrettende Operation.
Auf Vorschlag von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn wurde deshalb das neue Transplantationsgesetz erarbeitet. Durch das neue Gesetz bekommen Transplantationsbeauftragte mehr Zeit für ihre Aufgaben, Entnahmekrankenhäuser erhalten mehr Geld, es gibt Unterstützung bei der Organisation und bei den notwendigen Operationen. Um eine Änderung der Entscheidungslösung geht es bei dem Gesetz ausdrücklich nicht.
Eine Organtransplantation ist für viele schwerkranke Menschen die einzige Chance auf Lebensrettung, Heilung oder Linderung. Reibungslose Abläufe bei der Erkennung möglicher Organspender, mehr Zeit und eine gute Finanzierung können dazu beitragen, mehr Menschenleben zu retten. Mit dem neuen Gesetz können die Chancen auf die lebensrettende Spende jetzt deutlich steigen.
Weitere Informationen zum neuen Transplantationsgesetz finden Sie hier.
Neben dem Gesetzentwurf zur Transplantation hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn eine breite gesellschaftliche Debatte über die sogenannte doppelte Widerspruchslösung angeregt. Worum geht es?
Die Entscheidungslösung: Bislang gilt nur derjenige als Organspender, der sich bewusst hierfür entscheidet und entsprechend einen Spenderausweis hat. Liegt keine Erklärung zur Organspende vor, werden die Angehörigen oder ein vom Verstorbenen zu Lebzeiten benannter Vertreter um eine Entscheidung im Sinne des Verstorbenen gebeten.
Die Widerspruchslösung: Diese Lösung sähe vor, dass wir alle Organspender sind, sofern wir dem nicht ausdrücklich widersprechen. Diese Regelung gilt in einigen EU-Staaten.
Die doppelt Widerspruchslösung: In diesem Fall werden die nächsten Angehörigen immer dann befragt, wenn es keinen Widerspruch eines potenziellen Organspenders gibt. Die Angehörigen können damit nach Eintreten des Hirntodes immer noch einer Organspende widersprechen.