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Gut für Deutschland: Sozialstaat Made by CDU
Sicherheit für Rentner und Beitragszahler, Entlastung für Geringverdiener, bessere Absicherung bei Frührente und höhere Mütterrente – das sind die Kernpunkte des neuen Rentenpakets, das der Deutsche Bundestag jetzt beschlossen hat. Die unter Konrad Adenauer eingeführte gesetzliche Rentenversicherung sei bis heute „ein starkes Stück Sozialstaat Made by CDU“, betont Hermann Gröhe, stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag.
„Es ist ein starker Tag für die gesetzliche Rentenversicherung“, freut sich Gröhe im Plenum, „weil wir sie mit Augenmaß weiterentwickeln“. Die Rentenversicherung stehe gut da, sagt er. Das zeigten: stabile Beiträge und steigende Renten. Auch die relativ geringe Zahl der Rentner in Grundsicherung belege, dass das Rentensystem funktioniere. Nur einer von 30 Rentnern sei auf ergänzende Hilfe angewiesen.
Bessere Erwerbsminderungsrente
„Heute geht es um eine kluge Weiterentwicklung“, führt Gröhe aus. Diese müsse auch die Bereiche umfassen, die auf den ersten Blick nicht dazu gehören. Das zeige zum Beispiel die Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre bis 2031. Trotz guter Gesundheits- und Reha-Maßnahmen werde es Menschen geben, „die nicht solange arbeiten können“. Deshalb müsse die Erwerbsminderungsrente steigen. „Damit stärken wir die Solidarität in der Rentenversicherung.“
Höhere Mütterente
Gröhe lobt auch die höhere Mütterente. „Es freuen sich 10 Millionen Rentnerinnen und Rentner über die Verbesserungen in der Mütterrente.“ Das sei eine gerechte Anpassung, denn der Generationenvertrag bestehe nicht „aus dem Verschieben von Finanzdienstleistungen, sondern aus dem füreinander Einstehen der Generationen“, betont er.
Entlastung geringerer Einkommen
„Wir entlasten Menschen mit einem Einkommen unter 1300 Euro im Monat ohne ihre Rentenanwartschaft zu verkürzen.“ Jene Menschen, die von Steuerentlastungen nichts haben, werden über die Sozialbeiträge entlastet.
Gerecht für Beitragszahler und Rentner
Mit der Neuregelung sei sichergestellt, dass die Renten künftig genauso steigen werden wie die Löhne, stellt er fest. Die Koalition schaffe einen berechtigten Ausgleich zwischen Beitragszahlern und Rentenempfängern. Die Koalition habe eine auskömmliche Rente sowie den Schutz der Beitragszahler und der Wirtschaft vor Überforderung gleichermaßen im Blick.
Eine gute Nachricht zum Schluss
Auch 2019 können Rentner wieder mit deutlichen Rentenerhöhungen rechnen. Erhöhungen zwischen rund 3,2 Prozent im Westen und 3,9 Prozent im Osten sind laut Rentenversicherungsbericht 2018 möglich.
juk
Verbesserte Leistungen bei Erwerbsminderung.
Wer ab 2019 wegen Krankheit nicht mehr arbeiten kann, bekommt mehr Rente als bisher gezahlt wird. Die so genannte Zurechnungszeit wird für Neurentner in Frührente angehoben – 2019 auf 65 Jahre und acht Monate. Die Zurechnungszeit wird anschließend in Anlehnung an die Anhebung der Regelaltersgrenze weiter auf 67 Jahre verlängert.
Entlastung von Beschäftigten mit geringem Einkommen.
Die bisherige „Gleitzone“ zum „Übergangsbereich“ für sozialversicherungspflichtige Beschäftigung wird auf Arbeitsentgelte von 450,01 Euro bis 1.300 Euro ausgeweitet. Bisher lag die Obergrenze bei 850 Euro. Beschäftigte in diesem Bereich werden stärker bzw. erstmalig bei den Sozialversicherungsbeiträgen entlastet. Zudem führen die verringerten Rentenbeiträge nicht mehr zu geringeren Rentenansprüchen. Davon profitieren bis zu 3,5 Millionen Beschäftigte.
Anerkennung von Kindererziehungszeiten
Für vor 1992 geborene Kinder erhalten Mütter oder Väter ein weiteres halbes Kindererziehungsjahr angerechnet. Insgesamt werden damit für jedes dieser Kinder 2,5 Beitragsjahre gutgeschrieben. Davon profitieren knapp zehn Millionen Rentnerinnen und Rentner.
Rentenniveau und Rentenversicherungsbeitrag bleiben stabil
Beide Grenzwerte werden bis zum Jahr 2025 auf dem derzeitigen Stand garantiert. Das Sicherungsniveau bleibt bis dahin bei 48 Prozent gehalten, der Beitragssatz zur Rentenversicherung wird die Marke von 20 Prozent nicht überschreiten.
Rentenkommission berät Zukunft der Rentenversicherung nach 2025
Wie es nach 2025 weitergeht, berät derzeit die Rentenkommission „Verlässlicher Generationenvertrag“. Sie soll eine Empfehlung für eine nachhaltige Sicherung und Fortentwicklung der gesetzlichen Rente und der beiden weiteren Rentensäulen betriebliche und private Altersvorsorge vorlegen. Spätestens im Jahr 2020 sollen die Ergebnisse der Kommission präsentiert werden. So wurde es im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vereinbart.