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Gut für Deutschland: Neue Mietwohnungen und stabile Mieten
Wer in Berlin, Hamburg oder München eine Wohnung sucht, stößt schnell an seine Grenzen. Auch finanziell. Denn Wohnraum ist hier knapp und wird immer teurer. Mit zwei Gesetzen zur Förderung des Mietwohnungsbaus und zur Mietpreisbremse steuert die Bundesregierung diesem Trend entgegen.
„Bezahlbares Wohnen ist eine der zentralen Herausforderungen dieser Legislaturperiode“, betont dazu Kai Wegner, baupolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag.
Förderung neuer Mietwohnungen
Ist das Angebot an Wohnungen gering, gibt es weniger Auswahl und für fast jede Wohnung mehrfache Nachfrage. Die Miete steigt. Derzeit fehlen vor allem in Großstädten vielerorts Wohnungen, so dass das knappe Angebot die Mieten hoch treibt. Damit guter Wohnraum erschwinglich bleibt, sollen mehr neue Wohnungen entstehen. Denn ist das Angebot größer, steigt die Auswahl und die Miete bleibt stabil oder kann sogar sinken.
„Die Koalition macht Tempo“, erklärt Kai Wegner. „Wir wollen, dass schneller und mehr Wohnungen gebaut werden. Unsere wohnungspolitischen Ziele sind ehrgeizig, aber jeder Anstrengung wert.“ Um Entlastung auf dem Wohnungsmarkt zu schaffen, fördert der Bund den Bau neuer Mietwohnungen.
Grundgesetzänderung
Damit Zuschüsse des Bundes zum sozialen Wohnungsbau auch dort ankommen, wo sie gebraucht werden, soll das Grundgesetz geändert werden, so Wegner: „Für die soziale Wohnraumförderung etablieren wir im Grundgesetz eine solide Perspektive. So kann der Bund die Länder weiterhin bei der Erfüllung ihrer Aufgabe unterstützen.“ Die Grundgesetzänderung soll auch helfen, dass die Bundesländer die Zuschüsse nicht anderweitig verwenden können. „Wir begrüßen ausdrücklich, dass auch die Zweckbindung der Bundesmittel künftig sichergestellt ist“, betont Wegner dazu.
Mieterschutz
Mit einer Auskunftspflicht der Vermieter sollen Neumieter vor Vertragsunterzeichnung erfahren können, wie hoch beispielsweise die Vormiete war. Damit, so Wegner, „wollen wir dafür sorgen, dass die derzeitige Marktsituation nicht durch einzelne Vermieter ausgenutzt werden kann.“ Auch nach einer Modernisierung sollen Mieten nicht grenzenlos steigen können, erklärt Wegner. „Dafür passen wir das Mietrecht erneut an.“
JUK
Darum geht’s:
Das Gesetz soll dem Mangel an bezahlbarem Wohnraum entgegenwirken. Dieser betrifft insbesondere Menschen mit geringem und mittlerem Einkommen. Mit dem neuen Gesetz zur Förderung des Mietwohnungsbaus werden zwei Wege beschritten:
Sonderabschreibungen für den Mietwohnungsneubau und Ausweitung der Förderung
- Wer eine Mietwohnung baut, kann über vier Jahre jeweils fünf Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten einer neuen Mietwohnung zusätzlich bei der Steuer gelten machen.
- Zusammen mit der normalen linearen Abschreibung von zwei Prozent können dann insgesamt bis zu 28 Prozent der Baukosten steuerlich berücksichtigt werden.
- Voraussetzung ist erstens, dass die Wohnung zehn Jahre vermietet wird.
- Voraussetzung ist zweitens, dass der Quadratmeterpreis bei Neubau oder Kauf 3.000 Euro nicht überschreitet.
Durch die steuerliche Förderung des Mietwohnungsneubaus werden neue Anreize geschaffen, bezahlbaren Wohnraum zu bauen.
- Einerseits wird mit der Maßnahme der Bau von Mietwohnungen gefördert.
- Andererseits greift bei dieser steuerlichen Förderung aber auch der Umbau von bereits bestehenden Gebäuden hin zu Mietwohnungen.
Neue Regeln für die Mietpreisbremse
Mit dem Gesetz zur Mietpreisbremse sollen hohe Mietpreise besser und stärker als bisher gedeckelt werden. Zwei Problemfelder stehen dabei im Mittelpunkt:
- Mieterhöhung bei Neuvermietung
In Zukunft werden Mieter bereits bei Begründung des Mietverhältnisses erfahren, ob der Vermieter sich auf eine über der zulässigen Miethöhe bei Mietbeginn liegende Vormiete beruft bzw. später berufen kann. Dazu wurde eine neue vorvertragliche Auskunftsverpflichtung des Vermieters festgelegt. - Mieterhöhung nach Modernisierung
Vermieter können die Kosten einer Modernisierung an die Mieter weitergeben. Der Umlagesatz dafür ist seit dem Jahr 1978 unverändert. Künftig wird der Umlagesatz in Gebieten mit besonderer Wohnungsknappheit (sog. Gebiete mit abgesenkter Kappungsgrenze) für die Dauer von zunächst fünf Jahren von 11 auf 8 Prozent abgesenkt. Damit soll verhindert werden, dass Vermieter auch die Kosten teurer Modernisierungen auf Mieter umzulegen. Denn aufgrund der höheren Ausgangsmieten kann dies Mieter besonders schnell überfordern. Die Wirksamkeit dieser Regelung wird bis zum Laufzeitende untersucht werden.