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Gute-Kita-Gesetz verabschiedet
Der Bundestag hat am Freitag das Gute-Kita-Gesetz verabschiedet. Für den Gesetzentwurf aus dem Familienministerium stimmten die Koalitionsfraktionen. Grüne und Linke hatten einen Änderungsantrag eingebracht, der aber keine Mehrheit fand. Über den Entwurf soll im Laufe des Tages dann auch der Bundesrat entscheiden, so dass das Gesetz wie geplant Anfang 2019 in Kraft treten könnte.
Schön: Für das Potenzial der Kinder
Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion warb als erste Rednerin Nadine Schön im Bundestag für das Gesetz: „Das Wichtigste, was ich habe, ist heute Morgen nicht bei mir – meine Kinder“, sagte Schön. „Ich kann hier nur konzentriert stehen und guten Gewissens meine Arbeit machen, weil ich weiß, dass meine Kinder in ihrer Kita gut aufgehoben sind.“ Dieses Schicksal teile sie mit Millionen anderer Eltern in Deutschland, die sich auf diese Art der Betreuung verlassen und ihre Kinder Erzieherinnen und Erziehern anvertrauen.
Die Union fokussiere bei Kindern die Einzigartigkeit des Individuums, erkenne das Potenzial. „Wir sind der Meinung, dass es sich lohnt, dort zu investieren, damit jedes Kind nach seinen Fähigkeiten, seinem Potential und seinen Neigungen geschult und unterstützt wird.“
Der Erzieherberuf, so Schön, sei „einer der anspruchsvollsten und wichtigsten Berufe in unserem Land. Die Menschen, die ihn ausüben, haben viel mehr an Respekt und Anerkennung verdient. Mit dem Gute-Kita-Gesetz wollen wir als Bund mithelfen, damit es in unserem Land viele gute Kitas gibt.“
„Unser politisches Ziel muss sein, dass in allen Bundesländern das Verhältnis von Fachkraft zu Kind möglichst klein ist.“ Die sei das vorrangige Handlungsfeld des Gesetzes, deshalb werde auch erwartet, dass die Länder entsprechend investierten.
Eine gute Kita schütze Kinder und arbeite auch mit Eltern zusammen, was der Union besonders wichtig sei, sagte Schön. Die Union habe darauf gedrängt, dass in den Einrichtungen auch Schutzkonzepte entwickelt und angewendet werden, um die Kleinen zu schützen. Als Beispiel nannte Schön sexuellen Kindesmissbrauch, der „leider ein sehr, sehr großes Thema ist, was wir an den Fallzahlen sehen.“
Als Partei, die die Subsidiarität hochhält, solle jedes Bundesland selbst erkennen, wo es die Schwerpunkte setze. „Aber wir wollen, dass es in allen Ländern vorwärts geht“. Die Kommunen bekämen „das mit den Gebühren aber auch ganz gut selbst gestemmt“, deshalb solle man Neuregelungen und Orientierung an den Einkommenschwachen den Kommunen überlassen.
In die Zukunft der Kinder seien die 5,5 Milliarden Euro „wirklich gut angelegt“, sagte Schön.
Giffey: Für mehr Qualität und weniger Gebühren
Bundesministerin Franziska Giffey bedankte sich zuvor ausdrücklich, dass das Gesetz zur Verbesserung der Betreuung in Kindertagesstätten auf den Weg gebracht wird. Bis 2022 werden 5,5 Milliarden Euro investiert – „für mehr Qualiät und weniger Gebühren“. Ihr Ziel bleibe, dass die Mittel „nachhaltig und dauerhaft“ über den Zeitraum hinaus zur frühkindlichen Bildung in der Kindertagespflege aufrechterhalten sollen, „damit bestehende Unterschiede zwischen den Ländern weiter abgebaut werden können“. Der Bund würde seiner Verantwortung über das Jahr 2022 hinaus gerecht werden, kündigte sie an.
„Wir wollen, dass alle Kinder die gleichen Startchancen erhalten und das kann man nicht dem Zufall oder der Herkunft der Eltern überlassen“, so Giffey.