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Koalition bringt Maßnahmen gegen Sozialleistungsmissbrauch auf den Weg
Die CDU-geführte Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch beschlossen. Damit soll noch effektiver gegen Schwarzarbeit, Mindestlohnverstöße und den Missbrauch staatlicher Leistungen vorgegangen werden.
CDU-Generalsekretär Paul Ziemiak sagt dazu deutlich: „Es muss nun endlich Schluss sein mit dem organisierten Sozialbetrug, vor allem beim Kindergeld!“
Mit Blick auf die Bekämpfung eines solchen Kindergeldmissbrauchs werden mit diesem Gesetz außerdem
- eine stärkere Verknüpfung des Kindergeldanspruchs mit dem Freizügigkeitsrecht geregelt,
- eine eigene Prüfungskompetenz innerhalb der Familienkasse gestärkt und
- ein Leistungsausschluss für neu zugezogene, nicht erwerbstätige Unionsbürger in den ersten drei Monaten geregelt.
Zudem soll den Familienkassen die Möglichkeit eingeräumt werden, laufende Kindergeldzahlungen bei begründetem Zweifel einzustellen.
Mit dem neuen Gesetz werden auch die Aufgaben des Zolls hierzu in erheblichem Maße erweitert. Die Zollverwaltung soll in zahlreichen Fällen tätig werden können, insbesondere im Hinblick auf:
- Scheinarbeit oder vorgetäuschte selbstständige Beschäftigung,
- Unterstützung der Familienkassen bei der Bekämpfung von Kindergeldmissbrauch,
- Anbahnung illegaler Beschäftigung auf Tagelöhner-Börsen,
- Arbeitsausbeutung und damit verbundener Menschenhandel,
- Angebote von Schwarzarbeit in Zeitungen, Zeitschriften und Online-Plattformen,
- Missbräuchliche Unterkunftsbereitstellung, beispielsweise in Abrisshäusern.
Kein Kavaliersdelikt
Illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit beeinträchtigen den Wettbewerb. Gesetzestreue Unternehmen können im Wettbewerb gegen die oft erheblich günstigeren illegal handelnden Anbieter nicht bestehen und werden in ihrer Existenz bedroht. Dies führt zum Verlust von legalen Arbeitsplätzen und verhindert die Schaffung neuer legaler Arbeitsplätze. Zusätzlich schädigen illegale Beschäftigungsverhältnisse rechtstreue Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die mit ihren Sozialversicherungsbeiträgen die entstehenden Ausfälle ausgleichen müssen.