190124-chaperon-cdu18377-pressefoto.jpg
Foto: Laurence Chaperon
Starkes Signal: Bundeskabinett beschließt Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit bei IS-Kämpfern
Die Bundesregierung hat heute eine Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) beschlossen. Der vorgelegte Gesetzesentwurf des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat sieht vor, dass deutsche IS-Kämpfer künftig ihre deutsche Staatsangehörigkeit verlieren, wenn sie an Kampfhandlungen im Ausland beteiligt sind. CDU-Generalsekretär Paul Ziemiak sagt dazu: „Wichtiges Signal aus dem Bundeskabinett: Endlich können wir bei deutschen IS-Kämpfern stärker durchgreifen! Für Diejenigen, die sich von unserer Werteordnung abwenden, haben wir in Deutschland keinen Platz.“
IS-Kämpfer, die über eine deutsche sowie eine weitere Staatsangehörigkeit verfügen, und aktiv in Kampfhandlungen verwickelt sind, verlieren demnach die deutsche Staatsangehörigkeit. Aufgrund von Artikel 16 Absatz 1 des Grundgesetzes, darf der Betroffene nicht staatenlos sein, weshalb das Gesetz nur bei Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft greift. Minderjährige sind von der Regelung ausgeschlossen. Das Gesetz gilt nicht rückwirkend und setzt eine im Koalitionsvertrag beschlossene Vereinbarung um.