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Bundeswehr muss wettbewerbsfähig, modern und attraktiv sein
„Soldatsein ist kein Beruf wie jeder andere.“ Den Satz zitierte heute Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen im Bundestag bei der ersten Lesung des Gesetzes zur Stärkung der personellen Einsatzfähigkeit der Bundeswehr. Oft werde daraus fälschlicherweise abgeleitet, für Soldatinnen und Soldaten spielten weiche Berufsfaktoren keine Rolle, beklagte die Ministerin – zum Beispiel bei der Absicherung. Das aber sei „im doppelten Sinne falsch!“
„Die weichen Themen sind ganz oft harte Wirklichkeit“, betonte von der Leyen. Darüber hinaus bräuchten gerade Soldaten in ihrem Berufsbild eine gute Absicherung. Damit folgt dieser Antrag den Entwicklungen, die die CDU-Ministerin in den letzten Jahren angestoßen und vorangebracht habe: Vereinbarkeit von Dienst und Familie, Karriereplanung sowie Modernisierung der Unterkünfte. „Mit dem jetzt vorgelegten Gesetzentwurf gehen wir weitere Großprojekte an“, wirbt von der Leyen um Unterstützung. Der Sold der Freiwilligen wird deutlich angehoben inklusive Trennungsgeld und Erschwerniszuschlag. „Das würdigt den freiwilligen Dienst dieser jungen Männer und Frauen.“
Das will die CDU: Die Bundeswehr soll auf dem Arbeitsmarkt wettbewerbsfähig, modern und attraktiv bleiben. Die CDU will die personelle Einsatzbereitschaft der Bundeswehr verbessern. Ziel des Gesetzes ist es, die personelle Einsatzfähigkeit der Bundeswehr jederzeit zu gewährleisten. Dazu sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Soldaten der Bundeswehr verbessert werden.
Mehr Berufssoldaten
Der Gesetzentwurf flexibilisiert das Dienstrecht der Soldaten. Sie sollen leichter Berufssoldaten werden können. Das gilt insbesondere für dringend benötigte Spezialisten in der Laufbahn der Fachunteroffiziere.
Verbesserungen bei Rente und Krankenversicherung
Soldaten auf Zeit sowie freiwillig Wehrdienstleistende sollen in der Rentenversicherung besser abgesichert werden. Das soll auch für Reservisten gelten. Zudem ist beim Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung eine Härtefallregelung vorgesehen.
Optimiert werden zudem die berufsfördernden Maßnahmen für länger dienende Soldaten. Damit wird ihnen die Eingliederung in das zivile Erwerbsleben nach der Dienstzeit bei der Bundeswehr erleichtert.
Bei Unfällen im Einsatz besser abgesichert
Soldaten sollen auch bei sonstigen gefährlichen Einsätzen besser abgesichert werden. Bisher galt die Einsatzversorgung nur, wenn sie bei einem Auslandseinsatz innerhalb eines internationalen Mandates, zum Beispiel der NATO oder der Vereinten Nationen, geschädigt wurden.
Auch für die Angehörigen der Soldaten sind bei Unfällen Verbesserungen vorgesehen. Durch die Ergänzung des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes können die Angehörigen in Therapien von Soldaten einbezogen werden, die im Einsatz geschädigt worden sind.
Von der Leyen betonte abschließend: „Mit diesem Gesetz stärken wir die Bundeswehr als attraktiven Arbeitgeber. Vor allem aber honorieren wir den herausragenden Dienst, den unsere Soldatinnen und Soldaten für ihr land leisten.“