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Kriminalität in Europa vernetzt bekämpfen
Beschluss des Bundesvorstandes der CDU Deutschlands vom 13. Mai 2019
Auf europäischer Ebene wurde im Bereich der inneren Sicherheit in den vergangenen Jahren Einiges erreicht. Terroristische Anschläge und grenzüberschreitende Kriminalität haben deutlich gezeigt, dass eine enge Zusammenarbeit von Polizei- und Sicherheitsbehörden bis hin zu Nachrichtendiensten in der EU notwendig ist. Eurobarometerumfragen haben in den letzten Jahren unterstrichen, dass das Thema Terrorismus eine der größten Sorgen der Bürger in der EU ist. Hierauf hat die Europäische Kommission mit ihren Anstrengungen zur Schaffung einer Sicherheitsunion sowohl inhaltlich als auch personell, mit der Benennung eines hierfür eigens zuständigen Kommissars, entschlossen reagiert.
Grenzkontrollfreies Reisen im Schengengebiet darf durch die Bürger in der EU auch künftig nicht als Bedrohung aufgefasst werden. Daher ist es wichtig, dass mit dem beschlossenen Einreise-/Ausreise-System (EES) endlich erfasst wird, welche Drittstaatsangehörigen die EU-Außengrenzen überschreiten. Dieses gilt es, schnellstmöglich umzusetzen. Ebenso wie das Europäische Reiseinformations- und -ge-nehmigungssystem (ETIAS), das visumfrei Reisende Drittstaatsangehörige künftig vor ihrer Einreise registriert und so zur Sicherheit in der EU beitragen wird. Zudem muss das Schengener-Informationssystem (SIS) entsprechend weiter ausgebaut werden, damit bereits an den Außengrenzen des Schengenraums, in Hotspots und Transitzentren, die Zurückweisung nicht einreiseberechtigter Personen und die Rückführung der Personen ohne Asylgrund und ohne Flüchtlingsstatus erfolgen können.
Wir unterstützen die Anstrengungen der EU zur Herstellung der Vernetzung der Informationssysteme (sog. Interoperabilität der Informationssysteme): Die bisher getrennten Daten in EURODAC, dem Visa-Informationssystem, dem Schengener-Informationssystem (SIS) und dem zu entwickelnden Einreise-/Ausreise-System (EES) und dem ebenfalls noch umzusetzenden Europäischen Reiseinformations- und -ge-nehmigungssystem (ETIAS) sowie auch das Europol-Informationssystem (EIS) müssen so verknüpft werden, dass die Polizei- und Sicherheitsbehörden benötigte, zur Verfügung stehende, Informationen abfragen können.
Nicht weniger bedeutend ist es, an einer stetig wachsenden Vernetzung der polizeilichen Erkenntnisse und einem entsprechenden Datenaustausch zu arbeiten, nicht zuletzt da mit dem Vereinigten Königreich ein wichtiger Partner droht, aus dem institutionellen Rahmen als Partner zu entfallen. Europol als europäische Verbindungs- und Koordinierungsstelle muss weiter gestärkt werden, damit es über die notwendigen Kapazitäten verfügt, um die Puzzlesteine einzelstaatlicher Informationen systematisch zu einem Gesamtmosaik zusammenzusetzen und mit den Mitgliedstaaten zu teilen. Im Falle terroristischer Straftaten müssen alle Informationen und Kontakte zwischen Europol und den zuständigen Behörden genutzt werden, um schnellstmöglich umfangreiche Erkenntnisse zu gewinnen. Da Kriminelle und Terroristen über nationale Grenzen hinaus agieren, müssen Austausch- und Partnerschaftsprogramme der Sicherheitsorgane weiter ausgebaut werden. Aus der Europäischen Polizeibehörde Europol muss ein Europäisches FBI werden. Die operativen polizeilichen Befugnisse verbleiben dabei selbstverständlich bei den Mitgliedstaaten.
Neben den entsprechenden Systemen ist auch die Einspeisung von Daten in guter Qualität durch alle beteiligten Behörden von besonderer Bedeutung. Die einschlägigen Datenbanken und Informationssysteme müssen unter Wahrung ihrer Zugangs- und Datenschutzrechte systematisch überprüft und alle zweckdienlichen Daten rechtzeitig bereitgestellt werden. Das Schengener Informationssystem (SIS) wird verstärkt, um den Europäerinnen und Europäern mehr Sicherheit zu bieten. Durch die Nutzung biometrischer Daten muss es künftig ermöglicht werden, Identitätsbetrug zu bekämpfen.
Nachdem der EuGH dem für die Behörden wichtigen Instrument der Vorratsdatenspeicherung enge Grenzen gezogen hat, bedarf es auf europäischer Ebene neue Anstrengungen zur Schaffung eines einheitlichen Rechtsrahmens, der den Behörden die Instrumente zur Verfügung stellt, die sie für die Bekämpfung von Verbrechen benötigen.
Auch im Bereich der Nachrichtendienste müssen die EU und die Mitgliedstaaten sich angesichts einer sich verändernden geopolitischen Lage stärker gemeinsam betätigen. Eine Vielzahl an Hinweisen im Bereich terroristischer und anderer Bedrohungen kommen von Verbündeten, hauptsächlich den USA. Gemeinsam müssen bestehende Kapazitäten weiterentwickelt und Synergien verstärkt geschaffen und genutzt werden, um (über-) lebenswichtige Informationen an die Stellen zu schicken, an denen sie im Einzelfall dringend benötigt werden. Auch in diesem Bereich ist europäische Solidarität dringend erforderlich.
Ferner bedarf es eines verstärkten Informationsaustauschs zwischen Nachrichtendiensten und Strafverfolgungsbehörden, wie es in Deutschland mit dem GTAZ mittlerweile Standard ist. Hierzu muss angesichts unterschiedlicher Daten(schutz)kategorien ein entsprechender Rechtsrahmen, der gerade auch den grenzüberschreitenden Austausch ermöglicht, geschaffen werden. Es ist dabei zu prüfen, wie der Austausch strategischer nachrichtendienstlicher Erkenntnisse, der momentan vor allem auf bilateraler oder multilateraler Ebene – insbesondere über die Gruppe für Terrorismusbekämpfung (Counter Terrorism Group – CTG) und mit den Organen der EU über das EU INTCEN – stattfindet, optimiert und für alle nutzbar gemacht werden kann.