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CDU: Forschung soll Menschen und Umwelt dienen
Volkskrankheiten wie Krebs besiegen. Die Umwelt schützen und den Klimawandel stoppen. Die Meere retten und bedrohte Arten vorm Aussterben bewahren. Umweltfreundliche Mobilität voranbringen. – Wenn es um die Zukunft unseres Planeten geht, gelten zwei Grundsätze. Erstens: Es geht nur gemeinsam. Zweitens: Es geht nur mit Spitzenforschung. Um die Forschung voranzubringen, hat die CDU-geführte Bundesregierung jetzt einen Beschluss zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung gefasst.
Für die CDU ist klar: Deutschland muss ein Land des Wissens, der Ideen, der Forschung und der Erfindungen sein. Nur so können wir dazu beitragen, dass Europa im harten globalen Wettbewerb weiterhin die Nase vorne hat. Denn es macht einen Unterschied, ob Europa seine Stärke nutzt, um Marktführer in Schlüsseltechnologien zu sein. Europas Wohlstand hängt davon ab, wie erfolgreich wir mit unseren Produkten auf den Weltmärkten sind.
Deshalb will die CDU unseren deutschen Mittelstand mit an Bord holen – mit einer steuerlichen Forschungsförderung. So wird klar: Innovationen in Forschung und Entwicklung lohnen sich am Standort Deutschland. Dabei setzen wir auf Forschung und Entwicklung, auf Künstliche Intelligenz und digitale Wertschöpfung. So machen wir Wachstum, gute Jobs und soziale Sicherheit auch in Zukunft möglich.
Forderung der CDU erfüllt
In 31 der 36 OECD-Länder ist diese Form der Förderung schon üblich. In Deutschland steht sie noch aus. Die CDU hat lange dafür gekämpft, diesen Wettbewerbsnachteil auszugleichen. Künftig sollen unsere forschenden Unternehmen ihre Ideen leichter in neue und bessere Produkte und Dienstleistungen umsetzen können.
Die steuerliche Forschungsförderung kommt erfolgt ergänzend zur bewährten Projektförderung. Eine Befristung ist nicht vorgesehen. Das ist ein großer Erfolg, denn Planungssicherheit ist für die Unternehmen ein entscheidender Faktor. Die Zulage wird unabhängig von der Ertragslage gewährt. Auch Startups und Ausgründungen aus der Forschung können damit von dieser Regelung profitieren.
Kurz und knapp: die Kernelemente
- Die Unternehmen profitieren – unabhängig von ihrer Größe – von der Forschungszulage. Sie beträgt maximal 500.000 Euro pro Jahr und Unternehmen; das heißt: Es gibt keine Beschränkung bei der Unternehmensgröße.
- Bemessungsgrundlage sind die Personalkosten.
- Der Fördersatz liegt bei 25 Prozent.
- Das Finanzministerium rechnet mit Gesamtkosten von jährlich rund 1,25 Milliarden Euro, die sich Bund und Länder teilen sollen.
- Die Förderung wird auch im Verlustfall ausgezahlt. Das bedeutet: auch Startups und andere Unternehmen außerhalb der Gewinnzone profitieren.
- Die Förderfähigkeit der Ausgaben wird durch eine Zertifizierungsstelle bescheinigt.
- Die Regelung gilt unbefristet.
- Die Evaluierung wird gesetzlich geregelt.
