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Verbrecher-Clans entschlossen bekämpfen
Der organisierten Clan-Kriminalität sagen die Innenminister den Kampf an. Auf ihrer Konferenz in Kiel haben sie dazu ein Zehn-Punkte-Papier mit Positionen und Maßnahmen beschlossen. Im Mittelpunkt stehen engere Zusammenarbeit der Länder und des Bundes, Bekämpfung überregionaler Strukturen und Ausweisung krimineller Clan-Mitglieder. Damit folgt die Innenminister-Konferenz in weiten Teilen dem Beschluss des CDU-Parteitags zur Bekämpfung der Clan-Kriminalität.
„Clan-Kriminalität“. Selbst einen eigenen Wikipedia-Eintrag hat der Begriff schon: Sie sei „eine Form der organisierten Kriminalität in Deutschland“, heißt es dort. Großfamilien – zumeist aus dem anatolischen oder arabischen Raum – organisierten und verübten „Drogenhandel, Prostitution, Schutzgelderpressung, Raubüberfälle, Einbrüche und Diebstähle“, nicht unähnlich der Mafia.
Der CDU-Parteitag in Hamburg hatte dazu schon 2018 formuliert: „Die Organisierte Kriminalität arabischer Großfamilien stellt in bestimmten Bereichen eine zunehmende Bedrohung für die öffentliche Sicherheit in Städten und Regionen dar. Dieser Kriminalität werden wir keinen Zentimeter in unserem Land überlassen.“ 13 Maßnahmen wurden im Einzelnen beschlossen – darunter Beschlagnahme des illegalen Vermögens, Ausweisung der Täter und engere Zusammenarbeit zwischen den Ländern.
Die CDU geht dabei voran. „Die Aktivitäten krimineller Clans machen an Bundesländergrenzen nicht halt, also dürfen es die Ermittler auch nicht tun ", sagte dazu NRW-Innenminister Herbert Reul. Seit Beginn seiner Amtszeit ist er Vorreiter in der Bekämpfung der Clan-Kriminalität in Deutschland. Auch im zuständigen Fachausschuss der Bundes-CDU steht der Kampf gegen Clan-Kriminalität auf der Tagesordnung.
Die Innenminister fordern jetzt entsprechend ein konsequentes Vorgehen gegen die Clans. Diese Aufgabe soll zügig und umfassend angegangen werden. Dazu sollen schon Taten und Delikte im Umfeld konsequent verfolgt und bestraft werden. So können auch Strukturen und überregionale Verbindungen erkannt werden. Das Vermögen der Clans soll verstärkt auf Herkunft und Anlage überprüft werden, Vermögen aus illegalen Einkünften wie Drogen oder Glücksspiel wird eingezogen.
Verurteilte Clanmitglieder ohne deutsche Staatsbürgerschaft sollen nach Möglichkeit abgeschoben werden. Der Bundesinnenminister soll darüber hinaus prüfen, „ob Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft, die an organisierter Kriminalität nachweisbar mitwirken, die deutsche Staatsbürgerschaft verlieren können“.
Die Landesregierungen wollen bei der Bekämpfung der Clan-Kriminalität künftig enger zusammenarbeiten. Maßnahmen, die besonders gut wirken, sollen auch in anderen Ländern eingesetzt werden. Die Ergebnisse sollen zusammen ausgewertet, die Konzepte gemeinsam weiterentwickelt werden. Die Bundesregierung soll die Länder dabei unterstützen.