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Das neue Masernschutzgesetz
Gesundheitsminister Jens Spahn hat ein wahrlich dickes Brett gebohrt. Seit Jahren wird um eine Impfpflicht gegen Masern gestritten. Ab März 2020 kommt sie. Mit seinem „Gesetz zum Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention“ will Jens Spahn eine weitgehende Impfpflicht für Kinder und Betreuer in Kitas und Schulen durchsetzen. Kommen Eltern dieser Pflicht nicht nach, sind Sanktionen vorgesehen. Dazu zählen Ausschluss der Kinder vom Kitabesuch oder Bußgelder für Eltern von nichtgeimpften Schülern. Verweigern sich Lehrer oder Betreuer der Impfpflicht, kann dies zum Ausschluss vom Schul- oder Kitadienst führen.
Die Impfpflicht ist nicht unumstritten. Und gerade in Deutschland haben in den letzten Jahren viele Eltern auf eine Impfung gegen Masern verzichtet. Bei Masern handelt es sich um eine Virusinfektion mit teilweise schwerwiegenden, oft erst Jahre nach der Erkrankung auftretenden Folgen. Eine wirksame Behandlung von Erkrankten ist nicht möglich. Der ausgedünnte Impfschutz hat zuletzt zum Ausbruch neuer Erkrankungen geführt – tw. mit Todesfolgen.
Wir stellen im Folgenden einige Fakten rund um die neue Impfpflicht vor.
- Für wen gilt die Impfpflicht? Sie gilt für Kita- und Schulkinder sowie für Tagesmütter, für Betreuer in Kitas und Lehrer an Schulen. Auch Beschäftigte in „Gemeinschaftseinrichtungen“ – z. B. Asylunterkünfte oder Landschulheime – müssen sich gegen Masern impfen lassen, zudem Bewohner der Heime.
- Wer führt die Impfung durch? Im Allgemeinen wird die Impfung im Rahmen der Vorsorge durch den Kinderarzt vorgenommen. Künftig sollen fast alle Ärzte impfen können. Ausnahme: Zahnärzte.
- Schutz für andere: Es sollen vor allem auch Kinder vor einer Infektion geschützt werden, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Das hat vor allem der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte seit Jahren immer wieder gefordert.
- Ab wann gilt die Impfpflicht? Das neue Gesetz soll zum März nächsten Jahres in Kraft treten. Für ältere Kita- oder Schulkinder muss bis spätestens 31. Juli 2021 nachgewiesen werden, dass sie geimpft sind oder die Masern schon hatten.
- Wie wird die Impfung nachgewiesen? Dazu erhält jeder Mensch einen Impfpass. In den wird jede erfolgte Impfung eingetragen. Gibt es den Impfpass nicht mehr, z. B. wegen Verlust, kann der Kinder- oder Hausarzt diese ggf. aus seinen Unterlagen neu bescheinigen.
- Gibt es Alternativen? Wer immun gegen Masern ist, braucht keine Impfung. Dies ist unter anderem der Fall, wenn man selbst schon an Masern erkrankt war. Zur Sicherheit kann man sein Blut testen lassen.
- Sanktionen bei Verweigerung: Kitas und Schulen sollen Impfverweigerer beim Gesundheitsamt melden. Als Druckmittel hat Minister Spahn Geldstrafen von bis zu 2500 Euro mit in sein Gesetz geschrieben. Und: Kitas dürfen nicht geimpfte Kinder dann nicht mehr aufnehmen.
- Wirkt sich die Impfpflicht für Masern auch auf andere Wirtstoffe aus? Richtig ist, dass eine allgemeine gesetzliche Impfpflicht speziell gegen Masern derzeit „rein praktisch nicht präzise umsetzbar" ist. Denn derzeit sind in Deutschland nur Kombinations-Impfstoffe gegen Masern, Mumps und Röteln oder Masern, Mumps, Röteln und Windpocken zugelassen, sodass sich die Pflicht notgedrungen auch auf diese anderen Immunisierungen erstrecken würde. Kämen Vakzine nur gegen Masern auf den Markt, dann wäre wiederum zu befürchten, dass die Impfquoten für Mumps, Röteln und Windpocken abnehmen würden.
- Die Impfpflicht: Sie ist in Deutschland gesetzlich vorgesehen. So sieht das Infektionsschutzgesetz in § 20, Abs. 6 bei einer Ausbreitung von Erkrankungen eine mögliche Pflichtimpfung vor. Auch gab es bis 1976 in Deutschland die Pockenimpfpflicht. Inzwischen sind die Pocken dank der Impfung weltweit ausgerottet. Die Impfpflicht gibt es nicht überall. Einige Wissenschaftler fordern stattdessen wirksame „mildere Maßnahmen“, wie etwa die Ausdehnung von Beratungsmaßnahmen und Informationskampagnen, um die Impfquote zu erhöhen.
- Ausrottung der Masern: Um die auch von der WHO angestrebte weltweite Ausrottung der Masern zu erreichen, ist eine Durchimpfungsrate von wenigstens 95 Prozent der Bevölkerung anzustreben, denn damit kann ein sogenannter Herdenschutz erreicht werden.