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Das neue Masernschutzgesetz
Gesundheitsminister Jens Spahn hat ein wahrlich dickes Brett gebohrt. Seit Jahren wird um eine Impfpflicht gegen Masern gestritten. Ab März 2020 kommt sie. Mit seinem „Gesetz zum Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention“ will Jens Spahn eine weitgehende Impfpflicht für Kinder und Betreuer in Kitas und Schulen durchsetzen. Kommen Eltern dieser Pflicht nicht nach, sind Sanktionen vorgesehen. Dazu zählen Ausschluss der Kinder vom Kitabesuch oder Bußgelder für Eltern von nichtgeimpften Schülern. Verweigern sich Lehrer oder Betreuer der Impfpflicht, kann dies zum Ausschluss vom Schul- oder Kitadienst führen.
Die Impfpflicht ist nicht unumstritten. Und gerade in Deutschland haben in den letzten Jahren viele Eltern auf eine Impfung gegen Masern verzichtet. Bei Masern handelt es sich um eine Virusinfektion mit teilweise schwerwiegenden, oft erst Jahre nach der Erkrankung auftretenden Folgen. Eine wirksame Behandlung von Erkrankten ist nicht möglich. Der ausgedünnte Impfschutz hat zuletzt zum Ausbruch neuer Erkrankungen geführt – tw. mit Todesfolgen.
Wir stellen im Folgenden einige Fakten rund um die neue Impfpflicht vor.