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Weniger Bürokratie: Bundestag beschließt Bürokratieentlastungsgesetz III
Der Deutsche Bundestag beschloss vergangene das Bürokratieentlastungsgesetz III. Bürger und Unternehmen werden dadurch spürbar von Bürokratie entlastet. Das Entlastungsvolumen liegt bei über einer Milliarde Euro pro Jahr. Damit bleiben z.B. Unternehmen mehr Zeit, um ihre Kernaufgaben erfüllen zu können.
Beim Bürokratieabbau werden die Chancen der Digitalisierung genutzt. So müssen Arbeitnehmer bei einer Krankmeldung künftig keinen „gelben Zettel“ mehr ihrem Arbeitgeber vorlegen. Diese Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf Papier wird durch ein elektronisches Verfahren ersetzt. Der Arbeitgeber bekommt die erforderlichen Daten dann direkt von der Krankenkasse.
Weitere Entlastungsmaßnahmen sind Erleichterungen bei der Vorhaltung von Datenverarbeitungssystemen für steuerliche Zwecke, digitale Alternativen zu Meldescheinen aus Papier im Hotelgewerbe und die vierteljährliche – statt wie bisher monatliche – Umsatzsteuervoranmeldung für Gründer.
Das Bürokratieentlastungsgesetz III ist ein weiterer, aber sicherlich nicht der letzte Schritt zur Entlastung der Bürger und Unternehmen von Bürokratiepflichten. Als CDU wollen wir weiterhin dafür sorgen, dass verzichtbare Regeln abgebaut und so mehr finanzielle wie zeitliche Freiräume geschaffen werden. Dieses Ziel ist auch im Leitantrag der CDU Deutschlands an den 32. Parteitag am 22./23. November 2019 in Leipzig „Nachhaltigkeit, Wachstum, Wohlstand – Die Soziale Marktwirtschaft von Morgen“ verankert. Dort heißt es: „Wir wollen mit dem Abbau unnötiger und belastender Vorschriften den Weg für Innovationen in Wirtschaft, Verwaltung und Gesellschaft freimachen. Dazu werden wir konkrete Bürokratieabbauziele definieren, etwa durch Vorgabe von Zielwerten pro Legislaturperiode.“