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Mindestlohn für Azubis
Klempner gesucht, aber keinen Termin bekommen? Elektrik defekt, Wartezeit 4 Monate? Wer heute Handwerker sucht, hat oft schlechte Karten. Einer der Gründe: Auch für die Ausbildung müssen Berufsschüler oft den Wohnort wechseln. Mit niedriger Ausbildungsvergütung aber lassen sich Wohnungen oft nicht bezahlen. Die Azubis bleiben so oft weg. Die Bundesregierung hat deshalb einen Mindestlohn für Azubis beschlossen. Durch bessere Aufstiegschancen soll die Berufsausbildung insgesamt attraktiver werden. Auch eine Teilzeitausbildung soll kommen.
Der Mindestlohn für Azubis soll ohne große Bürokratie umgesetzt werden und ab Januar 2020 für alle neuen Ausbildungsverträge gelten – und zwar überall da, wo es keine Tariflöhne für Azubis gibt. Für bestehende Ausbildungsverträge gilt der neue Azubi-Mindestlohn nicht. Und haben Arbeitgeber und Gewerkschaften sich für bestimmte Branchen auf einen niedrigeren Lohn verständigt, dann gilt hier auch der niedrigere.
So viel wird es geben
Die Höhe der Mindestvergütung im ersten Ausbildungsjahr soll 2020 monatlich 515 Euro betragen. 2021 erhöht sie sich auf 550 Euro, 2022 auf 585 Euro und 2023 auf 620 Euro. Der Satz steigt mit jedem Jahr der Ausbildung: um 18 Prozent im zweiten Lehrjahr, um 35 Prozent im dritten und um 40 Prozent im vierten Ausbildungsjahr. Für Bildungsministerin Anja Karliczek ein wichtiges Signal: „Damit wird der steigende Beitrag Auszubildender zur betrieblichen Wertschöpfung spürbar Rechnung getragen.“
Weitere Neuregelungen
Darüber hinaus soll es international vergleichbare Abschlussbezeichnungen geben. Damit soll die Berufsausbildung auch international wettbewerbsfähig werden. Vor allem bei höheren Berufsabschlüssen soll es künftig die Abschlüsse „Geprüfte/r Berufsspezialist/-in“, „Bachelor Professional“ und „Master Professional“ geben. Daneben bleiben die etablierten Abschlussbezeichnungen, wie der Meister, natürlich erhalten. Bauen Ausbildungsberufe aufeinander auf, soll auch die Durchlässigkeit verbessert werden.
Daneben wird die Möglichkeit zur Teilzeitausbildung geschaffen. Damit soll auch Geflüchteten, lernbeeinträchtigten Menschen sowie Menschen mit Behinderungen die Chance auf Ausbildung ermöglicht werden. Der Ausbildungsbetrieb muss aber zustimmen.