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Neuregelungen: Das gilt ab November
Da soll nochmal einer sagen, es tut sich nichts. Eine Reihe von Änderungen und Neuregelungen tritt im November in Kraft: von der neuen eID-Karte über Datenaustausch und elektronischen Rechnungen bis zum neuen Pflege-TÜV oder zum Glückspiel in Kneipen. Die CDU-geführte Bundesregierung hat geliefert.
Der neue Pflege-TÜV
Seit 1. November gelten neue Regeln zur Bewertung von Pflegeeinrichtungen. Das alte Pflegenotensystem wird abgeschafft. Damit können Pflegebedürftige oder ihre Angehörigen leichter und objektiver als bisher erfahren, ob eine Einrichtung gut ist und ihren Ansprüchen genügt.
Prüfberichte werden schon seit 2009 veröffentlicht. Bislang gab es so genannte Pflegenoten. Diese gaben aber kein objektives Bild. Jetzt gelten für die Qualitätsprüfungen neue Regeln. Daten zur Versorgung gehen dabei über den Pflege-TÜV zur Auswertung an eine zentrale Datensammelstelle. Bis Ende 2020 sollen alle Einrichtungen nach diesen Kriterien bewertet werden. Die Ergebnisse sollen im Internet nachzulesen sein.
Elektronische Rechnungen
Ab 27. November 2019 müssen alle Bundesbehörden elektronische Rechnungen akzeptieren. Für Landkreise, Städte und Gemeinden gilt dies ab dem 18. März 2020. Ziel ist die Umstellung auf eine papierlose Rechnungsstellung bis zum 1. November 2020. Bis dahin können Rechnungen noch auf Papier verfasst und per Post eingesandt werden.
Die neue eID-Karte
Die eID-Funktion beim deutschen Personalausweis gibt es schon zwei Jahre. Sie hilft dabei, sich online sicher zu identifizieren. Neu ist jetzt, dass diese Funktion über eine einfache Chipkarte für jedermann – und jederfrau – ab 16 Jahren zugängig ist. „Die Online-Ausweisfunktion ermöglicht eine einfache und sichere Identifizierung im Internet“, schreibt die Bundesregierung. Damit können auch nicht-deutsche Staatsangehörige Angebote des so genannten e-Government nutzen. Digitale Verwaltungsangebote ersparen so mehr Menschen als bisher den Gang ins Rathaus.
Datenaustausch
Mehr Verwaltungen als bisher können künftig auf Daten von Asylsuchenden, Flüchtlingen und unberechtigt in Deutschland lebenden Ausländern zugreifen. Damit sollen eindeutige Zuordnungen in Verwaltungsfragen leichter und Doppelanträge vermieden werden. Die Nummer des Ausländerzentralregister (AZR-Nummer) wird neben dem Aufenthaltstitel auf weitere ausländerrechtlich relevante Dokumente gedruckt. Gelten soll die Neuregelung beispielsweise für Jugendämter.
Spielautomaten
Bis zu drei Spielautomaten durften bisher in Kneipen oder Restaurants mit Alkoholausschank zum „Daddeln“ einladen. Ab dem 10. November dürfen es nur noch zwei Geräte sein.