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Masern-Impfpflicht ist Kinderschutz
Der Bundestag hat das Gesetz für eine Masern-Impfpflicht für Kita-Kinder verabschiedet. CDU und CSU setzen sich damit aktiv für den Schutz von Kindern ein, denn: „Masern sind keine Kinderkrankheit, sondern hochansteckend und gefährlich“, erklärte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn in einem Fernseh-Interview.
Kinder könnten nicht selbst entscheiden, ob sie geimpft würden, argumentierte Spahn. Daher sei eine Impfpflicht nötig. Zudem seien Masern „nicht therapierbar“. Die Infektionskrankheit sei eine Qual für Kinder und Erwachsene.
Die Impfpflicht nützt auch ganz kleinen Kindern in Krippen und Kindergärten: Kleinkinder unter einem Jahr dürfen aus medizinischen Gründen noch nicht geimpft werden, sodass die Impfung bei den Zwei- bis Fünfjährigen umso wichtiger sei, um auch die Kleinsten zu schützen. Jens Spahn forderte zudem, dass „jeder Arzt, auch der Kinderarzt“ zudem bereit sein sollte, auch Erwachsene gegen Masern zu impfen.
Impfplicht schützt die Schwächsten der Gesellschaft
Auch für die Experten der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist die Verabschiedung der Impfpflicht ein wichtiger Schritt: Georg Nüßlein, stellvertretender Fraktionsvorsitzender, betonte: „Trotz Informationskampagnen und Abfragen des Impfstatus bei Arztbesuchen schaffen wir es bisher nicht, die Impfquoten nachhaltig zu erhöhen. Darum ist es nur folgerichtig, dass wir nun einen Nachweis eines angemessenen Impfschutzes oder einer Immunität für Personen verlangen, die in Gemeinschaftseinrichtungen betreut werden oder arbeiten.“
Für Karin Maag, gesundheitspolitische Sprecherin, ist die Impfpflicht vor allem mit Blick auf die sogenannte Herdenimmunität wichtig: „Wer die Masern unterschätzt, der setzt nicht nur sich selbst oder seine Kinder erheblichen gesundheitlichen Gefahren aus, sondern handelt auch rücksichtslos gegenüber Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können. Die Entscheidungsfreiheit von Menschen kommt dort an ihre Grenzen, wo die Gesundheit der Schwächsten in unserer Gesellschaft gefährdet ist.“
Die geplante Impfpflicht soll für Kindertagesstätten, Schulen, andere Gemeinschaftseinrichtungen, bei der Tagespflege und in Flüchtlingsunterkünften gelten. Dies gilt auch für das dort tätige Personal, ebenso wie für Mitarbeiter medizinischer Einrichtungen. Nicht geimpfte Kinder können demnach vom Kita-Besuch ausgeschlossen werden, in anderen Fällen drohen Bußgelder.