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Täter schneller bestrafen!
Die CDU hat es gefordert, die SPD hat im Koalitionsvertrag zugestimmt, der Deutsche Bundestag hat es jetzt beschlossen: Straftäter sollen und können schneller verurteilt werden. Möglichkeiten zur Ermittlung werden erweitert. Ein großer Erfolg, denn kürzere Verfahren stärken den Rechtsstaat.
„Zwischen Tat und Urteil darf keine Ewigkeit liegen“, erklärt dazu die rechtspolitische Sprecherin der CSU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker. „Mit der Modernisierung des Strafverfahrens stärken wir den Rechtsstaat und setzen eine langjährige Forderung aus Justiz und CDU/CSU um.“
Täter schneller verurteilen, Taten besser aufklären.
Darum geht es: Oft verschleppen Verteidiger den Prozess, indem sie immer wieder neue Anträge stellen. Durch Änderungen im Befangenheits- und Beweisantragsrecht werden diese Verzögerungen erschwert. Neben den Änderungen in der Prozessordnung geben wir Polizei und Staatsanwaltschaft bessere Möglichkeiten zur Aufklärung von Straftaten. Dazu zählt auch die Möglichkeit von DNA-Analysen, um äußerlich erkennbare Merkmale der Täter zu ermitteln – beispielsweise Alter, Haar-, Haut- und Augenfarbe. Wohnungseinbrüche werden oft von Banden organisiert. Zu ihrer schnelleren und besseren Verfolgung werden Telefongespräche möglicher Täter überwacht. Für CDU und CSU ein weiterer Erfolg, denn Datenschutz darf kein Täterschutz sein.
Offene Themen
Freigesprochen heißt freigesprochen. Diesen Grundsatz möchten wir bei schwersten Delikten wie Mord aufheben. Hintergrund: Neue Möglichkeiten wie DNA-Analysen führen oft auch zu neuen Erkenntnissen. Weisen diese auf eine freigesprochene Person, muss das Verfahren neu aufgenommen werden. Die Union will eine Wiederaufnahme eines Verfahrens trotz Freispruch ermöglichen und setzt sich auch künftig dafür ein.