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Organisierte Sterbehilfe verbieten
Der Deutsche Bundestag hat sich am Donnerstag in einer mehr als vierstündigen Debatte mit dem Sterben in Würde befasst. Die Union hatte das Thema auf die Tagesordnung gesetzt. Sterbebegleitung, Lebensschutz und Selbstbestimmung berühren in der politischen Debatte viele medizinische, moralische und rechtliche Fragen.
„Artikel 1 unserer Verfassung garantiert die Würde des Menschen, Artikel 2 formuliert das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Dies gilt vom Anfang bis zum Ende des Lebens“, betonte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Franz-Josef Jung.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind kompliziert: Neben dem Strafrecht ist auch ärztliches Standesrecht berührt, das sich von Bundesland zu Bundesland unterscheidet. Die Selbsttötung ist nicht strafbar, die Beihilfe dazu ebenfalls nicht. Die Tötung eines anderen Menschen ist jedoch auch dann strafbar, wenn sie auf Verlangen geschieht. Die Bundesärztekammer empfiehlt ein ausdrückliches Verbot des ärztlich assistierten Suizids.
Beschluss des Parteitages: Organisierte Sterbehilfe verbieten
Die CDU Deutschlands hat zuletzt auf dem Parteitag 2012 in Hannover beschlossen, „die unentgeltliche, aber geschäftsmäßig erbrachte Hilfeleistung zur Selbsttötung (organisierte Sterbehilfe)“ unter Strafe zu stellen. Die Delegierten hatten das „klare Verbot der gewerbsmäßigen Sterbehilfe“ begrüßt und damit Formen von Sterbehilfe, die von dubiosen Vereinen angeboten wird, abgelehnt.
Ein entsprechender Gesetzentwurf, der das Geschäft mit dem Tod verbieten sollte, wurde zwar vom Kabinett 2012 vorgelegt, im Bundestag vor der Bundestagswahl 2013 jedoch nicht verabschiedet.
Mehrheit im Bundestag zeichnet sich ab
CDU/CSU-Fraktionsvorsitzender Volker Kauder tritt zusammen mit Gesundheitsminister Hermann Gröhe für ein umfassendes Sterbehilfeverbot ein. Die organisierte Sterbehilfe soll im Sinne des Parteitagsbeschusses verboten werden. Kauder zeigte sich dankbar, dass sich hierfür eine Mehrheit im Bundestag abzeichnete. CDU-Generalsekretär Peter Tauber sagte: „Die Menschen haben Angst, beim Sterben zu leiden.“ Es sei für ihn aber nur schwer vorstellbar, dass aktive Sterbehilfe Bestandteil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkasse werde.
In der Palliativmedizin hält Gröhe die aktive Gabe von schmerzlindernden Mitteln für zulässig, „selbst wenn dabei eine lebensverkürzende Nebenfolge in Kauf genommen wird“. Für den Sterbenden sei es jetzt schon möglich, lebensverlängernde Maßnahmen abzulehnen. Gegen die aktive ärztliche Beihilfe zur Selbsttötung sprach sich der CDU-Abgeordnete Michael Brand aus: „Wir wollen nicht, dass sich eine Tür öffnet, durch die Menschen gehen oder gar durchgeschoben werden“, sagte er. Die Erfahrung in den Nachbarländern habe gezeigt, dass das Angebot Nachfrage schaffe.
Hintze: „Kein staatlicher Zwang zum Leiden“
Eine Gruppe um Bundestagsvizepräsident Peter Hintze (CDU) will dagegen Todkranken die Möglichkeit zur ärztlich assistierten Selbsttötung geben. „Wir halten es für einen Verstoß gegen die Menschenwürde, wenn aus dem Schutz menschlichen Lebens ein staatlicher Zwang zum Leiden wird“, schreibt die Gruppe in einem Positionspapier. Eine Änderung des Strafrechts plant Hintze nicht: Die Handlung müsse immer durch den Patienten selbst erfolgen.
Abgeordnete entscheiden nicht entlang von Fraktionslinien
Die Orientierungsdebatte diente dazu, einen oder mehrere Gesetzentwürfe aus der Mitte des Parlaments zu erarbeiten. Bislang gibt es noch keine konkreten Vorschläge für Gesetzesänderungen. Es gibt zwei Positionspapiere, an denen Unionspolitiker maßgeblich mitgearbeitet haben: zum einen das der Abgeordneten Michael Brand, Michael Frieser und Claudia Lücking-Michel aus der CDU/CSU-Fraktion, zum anderen das einer Gruppe von Abgeordneten mehrerer Fraktionen, zu denen von Seiten der CDU Peter Hintze und Katherina Reiche gehören. Die Würde des Menschen – auch am Lebensende – ist der Tenor, der beiden Positionen gemeinsam ist.
Bei dieser Entscheidung sind die Abgeordneten nicht durch Empfehlungen ihrer Fraktionen gebunden. Sie entscheiden frei und sind nur ihrem Gewissen verpflichtet.
Der Bundestag plant eine öffentliche Anhörung im Frühjahr 2015. Voraussichtlich im Herbst 2015 wird dann ein Gesetz beschlossen werden können.
Hospize und Palliativmediziner unterstützen
Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD sieht darüber hinaus vor, Hospize weiter zu unterstützen und die Versorgung mit Palliativmedizin auszubauen. Palliativmediziner stellen nicht die Verlängerung der Überlebenszeit um jeden Preis, sondern die Lebensqualität des Patienten in den Vordergrund. Dieser medizinische Zweig hat in den vergangenen Jahren große Fortschritte gemacht.