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Spahn bringt Reform der Notfallversorgung auf den Weg
Rettungsdienste, niedergelassene Mediziner und Kliniken sollen künftig dazu verpflichtet werden, eine Notfallversorgung aus einer Hand zu gewährleisten und damit die verstopften Notfallambulanzen der Krankenhäuser entlasten. Das geht aus einem Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hervor. Das Gesetz soll bis Ende 2020 verabschiedet werden.
20 bis 25 Millionen Menschen lassen sich jährlich in Rettungsstellen oder Notfallambulanzen behandeln – das geht aus einer Statistik der Krankenkasse IKK hervor. Dabei ist nicht jeder auch ein medizinischer Notfall. Mindestens jeder Dritte könnte genauso gut von einem niedergelassenen Arzt oder in der ambulanten Notfallversorgung behandelt werden. Für die Patienten ist der direkte Weg in die Rettungsstelle der Krankenhäuser auch vor dem Hintergrund zunehmender Wartezeiten auf Facharzttermine und unklarer Versorgungsmöglichkeiten außerhalb der regulären Sprechzeiten durchaus üblich geworden.
„Die Bürger müssen sich im Notfall darauf verlassen können, dass sie schnell und gut versorgt werden“, so Spahn. „Deshalb wollen wir die Notfallambulanzen der Krankenhäuser, die Notärzte und die Bereitschaftsdienste der Ärzte besser verzahnen.“ Unnötiges Warten im Krankenhaus passe nicht zu einem der besten Gesundheitssysteme der Welt, betonte der Bundesgesundheitsminister.
Im vergangenen Jahr hatte Spahn seine Pläne bereits den Ländern vorgestellt und Einwände in seinen nun vorliegenden Gesetzentwurf aufgenommen. Nach Spahns Plänen sollen die beiden bisher bekannten Notrufnummern 112 und 116 117 als „Gemeinsames Notfallleitsystem“ (GNL) erhalten bleiben. Das GNL soll nach einheitlichen Standards Hilfe vermitteln und entscheiden, ob eine Notfallversorgung vor Ort, eine Rettungsfahrt, eine telemedizinische Behandlung oder ein Hausbesuch durch einen ärztlichen Bereitschaftsdienst notwendig ist.
„Dies setzt eine integrierte Notfallversorgung voraus, die durch eine verbindliche Kooperation aller handelnden Akteure des Rettungsdienstes und der ambulanten und stationären Notfallversorgung zu erreichen ist und durch eine digitale Vernetzung begleitet sein muss“, heißt es in dem Gesetzentwurf. Zugleich sollen an den Krankenhäusern sogenannte integrierte Notfallzentren entstehen, die von Kassenärzten und Kliniken gemeinsam betrieben werden. Die Zentren sollen für Patienten erste Anlaufstelle werden - wie heute die Klinik-Ambulanzen. Sie sollen eine erste Einschätzung liefern, welche Versorgung nötig ist, und die weiteren Schritte veranlassen. Sowohl das GNL als auch die Notfallzentren sollen sieben Tage pro Woche rund um die Uhr erreichbar sein.