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Wehrhafter Rechtsstaat – Rechtsextremismus bekämpfen
Das schreckliche Verbrechen von Hanau hat Deutschland erschüttert und Anteilnahme und Entsetzen hervorgerufen. Ziel jeden staatlichen Handelns muss es sein, solche Anschläge nach Möglichkeit zu verhindern. Deshalb müssen bestehende rechtliche Möglichkeiten zur Verhinderung solcher Verbrechen konsequent angewandt und verstärkt genutzt werden. Es braucht den wehrhaften Rechtsstaat.
Auf einer Pressekonferenz hat Bundesinnenminister Horst Seehofer angekündigt, die Polizeipräsenz zum Schutz der Menschen in ganz Deutschland zu verstärken. Dazu gehört auch, dass die Bundespolizei an Bahnhöfen und Flughäfen verstärkt Präsenz zeigt und die Landespolizeibehörden unterstützt werden.
Vieles hat die CDU im Kampf gegen Rechtsextremismus bereits auf den Weg gebracht: So wurden insgesamt 600 neue Stellen beim Bundeskriminalamt und beim Bundesamt für Verfassungsschutz ein-gerichtet. Die CDU hat vor kurzem das Waffenrecht verschärft. Bereits die Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung führt zu dem Verbot, eine Waffe zu besitzen – und zwar auch dann, wenn die Vereinigung noch nicht verboten ist. Zudem haben wir die Regelabfrage beim Verfassungsschutz eingeführt. Danach müssen die Waffenbehörden beim Verfassungsschutz abfragen, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Antragsteller extremistische Bestrebungen verfolgt.
Hasskriminalität bekämpfen!
Aktuell hat die CDU-geführte Bundesregierung diese Woche ein Gesetzgebungsvorhaben zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Netz eingeleitet: Neben Privatpersonen und Rettungskräften geht es dabei auch um den Schutz von Kommunalpolitikern vor übler Nachrede, Verleumdung und Bedrohung. Dennoch werde es immer schwierig bleiben, Einzeltäter rechtzeitig zu identifizieren. Den Behörden soll es daher künftig ermöglicht werden, mutmaßlich radikale Einzelpersonen schneller in den Fokus zu nehmen.
Der Bundesinnenminister betonte, dass bestehende Regelungen konsequenter umgesetzt werden müssten. Dazu zählten unter anderem weitere Vereinsverbote im Bereich des Rechtsextremismus und die Weiterentwicklung der Präventions-arbeit in enger Abstimmung mit dem Bundesfamilienministerium.
Informationen der Bundesregierung zum Gesetz gegen Hasskriminalität finden Sie hier.
Bundeskriminalamt und Bundesamt für Verfassungsschutz werden wie vorgesehen personell massiv aufgestockt sowie aus- und umgebaut.
Das Bundeskriminalamt widmet sich insbesondere:
- Aufbau einer nationalen Zentralstelle zur Bekämpfung der Hasskriminalität im Internet
- Entwicklung eines Risikobewertungsinstruments „RADAR-rechts“ zur besseren Identifizierung und Kategorisierung besonders gewaltbereiter Rechtsextremisten
- verstärkte Übernahme komplexer Struktur- und Ermittlungsverfahren (wegen staatsgefährdender Straftaten)
Beim Bundesamt für Verfassungsschutz werden folgende Maßnahmen ergriffen:
- Aufbau einer Zentralstelle zur Aufklärung rechtsextremistischer Umtriebe im öffentlichen Dienst
- Einrichtung eines Hinweistelefons „Rechtsextremismus, Reichsbürger und Selbstverwalter“
- intensivierte Analyse der sog. „Neuen Rechten“ und ihren extremistischen Akteuren und Gruppen
- Internetaufklärung zur Früherkennung von Radikalisierungsprozessen von Einzeltätern.